Bekanntmachung auf der Grundlage des § 19 Abs. 5 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG)
Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 mit Beschluss-Nr. 24/StR/04/006 auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Nr. 5 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz KVG LSA) i. V. m. §§ 10 und 19 Abs. 4 EigBG LSA den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 des Kommunalen Eigenbetriebes „Städtisches Pflegeheim Am Lutzepark“ zum 31.12.2023 wie folgt beschlossen:
Der vom Eigenbetrieb „Städtisches Pflegeheim Am Lutzepark“ aufgestellte und vom Wirtschaftsprüfer des Büros WRG AUDIT GmbH, Nordstr. 17, 04105 Leipzig, geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt:
| 1. | Feststellung des Jahresabschlusses 2023 | in Euro | |
| 1.1 | Bilanzsumme | 5.087.472,33 | |
| 1.1.1 | davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
| - | das Anlagevermögen | 3.653.322,75 |
| - | das Umlagevermögen | 1.416.207,06 |
| - | Rechnungsabgrenzungsposten | 17.942,52 |
| 1.1.2 | davon entfallen auf der Passivseite | ||
| - | das Eigenkapital | 1.796.989,47 |
| - | die Sonderposten aus Zuweisung zur | 0,00 |
|
| Finanzierung des Sachanlagevermögens | 2.960.642,55 |
| - | die Rückstellungen | 235.824,00 |
| - | die Verbindlichkeiten | 91.533,25 |
| - | Rechnungsabgrenzungsposten | 2.783,06 |
| 1.2 | Jahresgewinn | 33.835,00 | |
| 1.2.1 | Summe der Erträge | 3.613.919,40 | |
| 1.2.2 | Summe der Aufwendungen | 3.414.001,54 | |
| 2.1 | Betriebsmittelrücklage | 694.173,88 | |
| - | Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage | 151.068,00 |
| - | Einstellung in die Betriebsmittelrücklage | 33.835,00 |
| - | Einstellung in die zweckgebundenen Rücklagen | 0,00 |
| 3. | Entlastung der Betriebsleiterin | ||
| Der Heimleiterin wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt. | |||
Prüfungsurteile
„Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Städtisches Pflegeheim Am Lutzepark“, Köthen (Anhalt), – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
| Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse | |
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Heimausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Heimausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebes zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
| Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus | |
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebes abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, am 28. Juni 2024
ETL WRG GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaft | |
Robbers | Schürmann |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer“ |
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„Dem Rechnungsprüfungsamt liegt der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2022 des Eigenbetriebes „Städtisches Pflegeheim Am Lutzepark“ der ETL WRG GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Gütersloh, Zweigniederlassung Leipzig vom 28.06.2024 vor. Neben der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden eigene Prüfungshandlungen durchgeführt. Einzelheiten sind dem Prüfvermerk vom 25.11.2024 zu entnehmen.
Auf der Grundlage des Prüfberichtes und des Prüfvermerkes wird die Bestätigung des Jahresabschlusses 2023 eingeschränkt.
Im Übrigen entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m den geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Eigenbetriebes für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Insgesamt wird ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung werden zutreffend dargestellt.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass.
Köthen (Anhalt), den 25.11.2024
Der vorstehende Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Städtisches Pflegeheim Am Lutzepark“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht werden in der Zeit vom 03.02.2025 bis einschließlich 14.02.2025 im Eigenbetrieb „Städtisches Pflegeheim „Am Lutzepark“, Lange Str. 38, 06366 Köthen (Anhalt), während der Dienstzeiten von Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Büro öffentlich ausgelegt.
Köthen, den 07.01.2025