Im Amtsblatt 08/2024 wurde auf den Beginn der Wärmeplanung nach dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG) aufmerksam gemacht. Hier wurde zudem auf die Eignungsprüfung nach §14 WPG als nächsten Schritt der Wärmeplanung verwiesen. Die Ergebnisse liegen nun vor und werden zeitnah auf der Seite der Stadt Köthen (Anhalt) unter folgendem Pfad veröffentlicht: Leben -> Energie + Klimaschutz -> Wärmeplanung. Hier finden alle interessierten Personen auch eine nähere Erläuterung zum Inhalt der Eignungsprüfung.
Wer sich die Ergebnisse der Eignungsprüfung bevorzugt vor Ort anschauen bzw. besprechen möchte, wendet sich bitte während folgender Dienstzeiten an die Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Köthen, Wallstraße 1 bis 5, Zimmer 114/3 Etage 1, erreichbar über Aufgang 1 oder 2, 06366 Köthen (Anhalt):
| Montag | von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr |
| Mittwoch | nach Vereinbarung |
| Donnerstag | von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr |
| Freitag | nach Vereinbarung |
Köthen (Anhalt), 16.01.2025