Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am 10.12.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Multifunktionszentrum" der Stadt Köthen (Anhalt) gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen.
Im Rahmen der Strukturförderung sind für die Stadt Köthen (Anhalt) als Teil des Gebietes „Sachsen-Anhalt-Revier 2038“ mehrere Förderprojekte vorgesehen, um die Folgen des Braunkohleausstieges erfolgreich zu bewältigen. Während die geplante Ansiedlung eines Industrieparks im Südosten harte Standortfaktoren wie die Ausweisung von Gewerbeflächen samt Infrastruktur (B6n sowie die Bahnstrecke Halle-Magdeburg) fördern soll, zielt die Konzeption des Projekts „Zukunftsquartier Rüsternbreite“ auf die Verbesserung weicher Standortfaktoren wie z.B. die Verbesserung der Lebensqualität ab. Ein Teilabschnitt des Masterplans „Neues Quartier Rüsternbreite“ ist der Bau eines Multifunktionszentrums.
Geplant sind auf dem ausgewählten Gelände sowohl Indoor- als auch Outdoor-Anlagen wie u.a. Sport- und Trainingsplätze sowie eine Sporthalle, welche jedoch auch als Begegnungsort genutzt werden soll. Der Bau dieser multifunktionalen Halle kommt einer besonderen Bedeutung zu. Neben den bereits erwähnten Zwecken soll die Halle darüber hinaus als landesweiter Leistungsstützpunkt für Handball und Boxen weiterentwickelt werden.
| Das Plangebiet wird begrenzt durch: | |
| - | im Norden eine Parkanlage und die Konrad-Adenauer-Allee, |
| - | im Osten durch verschiedene Gewerbeflächen, |
| - | im Süden durch Gewerbeflächen und Flächen für Landwirtschaft |
| - | im Westen von Ackerflächen begrenzt. |
Die Darstellung des Geltungsbereiches ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Die Offenlage zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB wird frühzeitig im Amtsblatt bekannt gegeben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Köthen (Anhalt), 17.01.2025