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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Städtisches Pflegeheim Am Lutzepark“ für das Wirtschaftsjahr 2026

Auf der Grundlage des § 16 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG LSA), hat der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) am 09.12.2025 den Wirtschaftsplan 2026 beschlossen

(Beschluss-Nr. 25/StR/10/005).

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird

In Euro

1. im Erfolgsplan

in Erträgen auf  —  4.716.365 Euro

in Aufwendungen auf  —  4.706.133 Euro

Jahresüberschuss  —  10.232 Euro

2. im Vermögensplan

in Einnahmen auf  —  1.538.769 Euro

in Ausgaben auf  — 1.538.769 Euro

festgesetzt.

2.1 Im Vermögensplan werden Kredite nicht veranschlagt.

2.1 Im Vermögensplan wird eine Kredittilgung in Höhe von 35.000,00 Euro angegeben.

2.3 Im Vermögensplan werden Verpflichtungsermächtigungen für 2026 veranschlagt.

3. Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

4. Der Stellenübersicht und dem fünfjährigen Finanzplan wird zugestimmt.

Bekanntmachung

1. Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

2. Der vorliegende Wirtschaftsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

3. Der Wirtschaftsplan liegt im Städtischen Pflegeheim „Am Lutzepark“, Lange

Str. 38, 06366 Köthen (Anhalt), vom 02.02.2026 bis einschließlich 13.02.2026

während der Dienstzeiten von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 15:00 Uhr im Büro öffentlich aus.

Köthen (Anhalt), den 18.12.2025

Christina Buchheim
Oberbürgermeisterin