Auf der Grundlage des § 16 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG LSA), hat der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) am 09.12.2025 den Wirtschaftsplan 2026 beschlossen
(Beschluss-Nr. 25/StR/10/005).
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird
In Euro
1. im Erfolgsplan
in Erträgen auf — 4.716.365 Euro
in Aufwendungen auf — 4.706.133 Euro
Jahresüberschuss — 10.232 Euro
2. im Vermögensplan
in Einnahmen auf — 1.538.769 Euro
in Ausgaben auf — 1.538.769 Euro
festgesetzt.
2.1 Im Vermögensplan werden Kredite nicht veranschlagt.
2.1 Im Vermögensplan wird eine Kredittilgung in Höhe von 35.000,00 Euro angegeben.
2.3 Im Vermögensplan werden Verpflichtungsermächtigungen für 2026 veranschlagt.
3. Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
4. Der Stellenübersicht und dem fünfjährigen Finanzplan wird zugestimmt.
1. Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
2. Der vorliegende Wirtschaftsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
3. Der Wirtschaftsplan liegt im Städtischen Pflegeheim „Am Lutzepark“, Lange
Str. 38, 06366 Köthen (Anhalt), vom 02.02.2026 bis einschließlich 13.02.2026
während der Dienstzeiten von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 15:00 Uhr im Büro öffentlich aus.
Köthen (Anhalt), den 18.12.2025