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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 1/2026
Auf ein Wort
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Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köthen (Anhalt) und der Ortschaften,

nun ist das neue Jahr bereits einen Monat alt und ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf einige Dinge eingehen, die uns insbesondere in den vergangenen Wochen beschäftigt haben. Nachdem der Winter kurz nach dem Jahreswechsel erstmals seit längerem wieder als ein solcher auftrat, möchte ich an dieser Stelle den Mitarbeitenden des Betriebshofes danken, die ihr Möglichstes getan haben, um Verkehrssicherheit auf den städtischen Straßen und Gehwegen zu gewährleisten und auch über die Feiertage in Bereitschaft waren, um bei Bedarf einsatzbereit zu sein. Gleiches gilt natürlich auch für all jene, die ehrenamtlich oder im Rahmen ihrer Anliegerpflichten dazu beigetragen haben, dass man sich im Stadtgebiet gefahrlos bewegen konnte.

Auch der diesjährige Neujahrsempfang war von einem heftigen Wintereinbruch begleitet, aber trotzdem mit rund 120 Gästen aus der regionalen Politik, aus Wirtschaft, Kirche, Vereinen und Institutionen gut besucht. Etwas, was ich dort bereits verkünden konnte, möchte ich auch an dieser Stelle wiederholen: Die Erleichterung darüber, dass der Haushaltsplan für das Kalenderjahr 2026 bereits im Oktober durch den Stadtrat beschlossen werden konnte, keine Beanstandung durch die Kommunalaufsicht erfolgte und wir mit Beginn des Jahres finanziell handlungsfähig sind. Nur noch mal zur Erläuterung:

Die Stadt (Köthen (Anhalt) ist nach dem Kommunalverfassungsgesetz verpflichtet, eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese tritt jeweils zum 01.01. in Kraft und gilt für das gesamt Haushaltsjahr. Die beschlossene und von der Kommunalaufsicht gebilligte Haushaltssatzung ist Grundlage für die Handlungsfähigkeit einer Kommune und Ausdruck rechtskonformer Haushaltswirtschaft. Dieser gesetzlichen Regelung des Kommunalverfassungsgesetzes unterliegen nicht nur die Städte und Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt, sondern die gesamte kommunale Familie und somit auch die Landkreise.

Dass es dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld bisher noch nicht gelang, einen gesetzeskonformen Haushalt aufzustellen, darf die Stadt Köthen (Anhalt) nicht daran hindern, ihrer gesetzlichen Pflicht zur fristgerechten Aufstellung des städtischen Haushalts nachzukommen.

Mit dem Haushaltsplan 2026 wurde für die von der Stadt Köthen (Anhalt) an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu zahlenden Kreisumlage mit 12.548.000 € berücksichtigt. Dies entspricht einem Hebesatz von 40,5 %. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2025 – mit einem Hebesatz von 39,5 % - wurde bei der Planung 2026 somit bereits eine Erhöhung eingeplant. Sollte der Kreistag letztendlich für das Haushaltsjahr 2026 einen noch höheren Kreisumlagesatz beschließen, muss der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hierauf reagieren und eine zusätzliche Mittelbereitstellung beschließen. Gegebenenfalls wird die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. Dies hängt jedoch von der Höhe der zusätzlichen Kreisumlage ab.

Ob und wie die Stadt Köthen (Anhalt) eine weitere Erhöhung der Kreisumlage stemmen kann, muss geprüft werden. Sollten sich im laufenden Haushaltsjahr keine Mehreinnahmen abzeichnen oder sich Minderausgaben ergeben, müssen ggf. Maßnahmen zurückgestellt werden, um die Mittel für die zusätzliche Kreisumlage bereitzustellen. Welche Maßnahmen dafür nicht umgesetzt werden, entscheidet der Stadtrat. Der Beschluss des Kreistages zur Kreisumlage bleibt abzuwarten.

Ein weiteres großes Thema, das die Gemüter 2025 bewegte und nach wie vor tut, ist die Zukunft bzw. der Neubau der Ratke-Schule, wo man immer noch nach einer Fördermöglichkeit sucht. Schnell wurden schon Stimmen laut, man könne hierfür die knapp 11 Millionen Euro nutzen, die der Stadt aus dem vom Bund bereit gestellten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Aussicht gestellt wurden. Dazu muss ich sagen: diese Entscheidung trifft der Stadtrat. Natürlich wird hierzu eine enge Abstimmung notwendig sein und die Verwaltung wird ihrerseits Vorschläge unterbreiten. Ob das Geld jedoch in Gänze für eine Vorhaben oder anteilig für mehrere Projekte ausgegeben werden soll, darüber muss der Stadtrat diskutieren und befinden.

Zum Abschluss an dieser Stelle noch ein paar persönliche Worte zum Amtsblatt selbst: Seit Längerem werden viele Beschwerden an uns herangetragen, wegen einer deutlich verspäteten oder gar fehlenden Zustellung des Amtsblattes. Das bedauern wir zutiefst und geben auch jede Reklamation, zu der uns die konkrete Adresse vorliegt, an den verantwortlichen Linus Wittich Verlag weiter. Da das eigentliche Problem hier wohl bei der Deutschen Post als Zustellerin liegt, können wir selbst nur sehr bedingt tätig werden. Andere Kommunen stellen bereits die Zustellung des Amtsblattes an die einzelnen Haushalte komplett ein und stellen nur noch die digitale Ausgabe, sowie einige wenige Exemplare an einer Sammelstelle zur Verfügung. Oder sie bieten die postalische Zustellung in Form eines zahlungspflichtigen Abonnements an. Das wollen wir nicht. Deshalb halten wir an der Zustellung an die Haushalte fest. Wer sein Amtsblatt nicht erhält, kann dies nach wie vor uns oder dem Linus Wittich Verlag melden. Zusätzlich liegen immer auch einige Ausgaben im Rathaus aus und werden künftig durch uns in Abstimmung mit den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern auch an die Ortschaften zur Auslage in den Dorfgemeinschaftshäusern gegeben. Bestehen bleibt auch die Online-Ausgabe, die immer ab Erscheinungstermin unter https://www.koethen-anhalt.de/de/amtsblatt.html abrufbar ist.

Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit!

Ihre Christina Buchheim
Oberbürgermeisterin