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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köthen (Anhalt)

über den Aufstellungsbeschluss der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köthen (Anhalt)

Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am 19.09.2023 in öffentlicher Sitzung die Einleitung des Verfahrens zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köthen (Anhalt) für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Ortsteil Großwülknitz und der Stadt Köthen gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB beschlossen.

Auf den Teilflächen des Sonderlandeplatzes, die nach Verlegung der Platzrunde nicht mehr für den Flugverkehr benötigt werden, sollen weitere PVA errichtet werden.

Dieses Bauvorhaben steht im Widerspruch zum Flächennutzungsplan der Stadt Köthen, welcher eine Fläche für den Luftverkehr mit der Zweckbestimmung Landeplatz und eine landwirtschaftliche Fläche im betreffenden Bereich darstellt.

Um für das Vorhaben eine Zulässigkeit in Aussicht zu stellen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erforderlich.

Diese Fläche soll als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt werden. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung geschaffen.

Der Geltungsbereich der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in Anlage 2 dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 10,7 ha.

Die Flächennutzungsplanänderung soll entsprechend § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 "PVA An der Landebahn" erfolgen.

Zur Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB in Form einer Informationsveranstaltung mit anschließender 14-tägiger Auslegung durchgeführt. Die Öffentlichkeit hat damit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Der Termin dazu wird rechtzeitig im Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) bekannt gegeben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Köthen (Anhalt), 14.10.2023

Christina Buchheim
Bürgermeisterin