Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am 19.09.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „PVA An der Landebahn“ im Ortsteil Großwülknitz und Köthen der Stadt Köthen (Anhalt) gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB beschlossen.
Für das Gebiet südlich des bestehenden Sonderlandeplatzes der Stadt Köthen (Anhalt) in Gemarkung Wülknitz, Flur 4, und Gemarkung Köthen, Flur 4 soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Auf den Teilflächen des Sonderlandeplatzes, die nach Verlegung der Platzrunde nicht mehr für den Flugverkehr benötigt werden, sollen weitere PVA errichtet werden.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 10,7 ha und ist in der Anlage 2 dargestellt.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
| - | Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Umstrukturierung dieses Gebietes zu einem Sondergebiet (SO) Photovoltaik |
| - | Errichtung einer Photovoltaikanlage zur energetischen Nutzung auf einer Fläche von ca. 10,7 ha. |
| - | Sicherung der verkehrstechnischen Anbindung und Erschließung des Vorhabens |
| - | Anpassung der technischen Infrastruktur |
| - | Minimierung von Neuversiegelungen auf das unabdingbar notwendige Maß |
| - | Bereitstellung der notwendigen Ausgleichsflächen für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. |
Nicht versiegelte Flächen sollen intensiv begrünt und miteinander vernetzt werden.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köthen (Anhalt) ist dieser Bereich als Fläche für den Luftverkehr mit der Zweckbestimmung Landeplatz und als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Damit wird der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Aus diesem Grunde soll entsprechend § 8 (3) BauGB der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren (44. Änderung des FNP) geändert werden.
Zur Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB in Form einer Informationsveranstaltung mit anschließender 14-tägiger Auslegung durchgeführt. Die Öffentlichkeit hat damit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Der Termin wird rechtzeitig im Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) bekannt gegeben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Köthen (Anhalt), 14.10.2023