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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung 1. Änderungssatzung zur Erhebung von Wochenmarktgebühren in der Stadt Köthen (Anhalt)

1. Änderungssatzung über die Erhebung von Wochenmarktgebühren für die Stadt Köthen (Anhalt)

Aufgrund der §§ 5, 8, 11 Abs. 2 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.04.2023 (GVBl. LSA S. 209), sowie der §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2020 (GVBl. LSA S. 712), hat der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) in seiner Sitzung am 19.09.2023 folgende Satzung über die Erhebung von Wochenmarktgebühren für die Stadt Köthen (Anhalt) beschlossen:

§ 1

Änderung der Satzung über die Erhebung der Wochenmarktgebühren der Stadt Köthen (Anhalt)

§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) 1Die Standplatzgebühren betragen:

  1. für nichtgewerblich betriebene Verkaufseinrichtungen mit einer Verkaufsfront von nicht mehr als 2 m Länge 0,39 Euro je Quadratmeter genutzter Verkaufsfläche und Tag (ermäßigter Gebührensatz),
  2. im Übrigen 0,46 Euro je Quadratmeter genutzter Verkaufsfläche und Tag (voller Gebührensatz).

2Die Verkaufsfläche umfasst die gesamte Länge und Tiefe des zugewiesenen Standplatzes.

³Die Berechnung der Gebühr erfolgt zentimetergenau.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.11.2023 in Kraft.

Köthen (Anhalt), 13.10.2023

Christina Buchheim
Bürgermeisterin