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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 74 „Neue Rüsternbreite" der Stadt Köthen (Anhalt)

Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am 27.02.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Neue Rüsternbreite" der Stadt Köthen (Anhalt) gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB beschlossen.

Der Beschluss über die Aufstellung wurde im Amtsblatt Nr. 3 vom 28.03.2024 der Stadt Köthen (Anhalt) veröffentlicht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 74 „Neue Rüsternbreite“ ist in der Anlage 2 dargestellt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Anschluss daran wird der Öffentlichkeit 4 Wochen Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.

Die Informationsveranstaltung findet am

Donnerstag, den 07.11.2024; 16:30 Uhr; Wallstraße 1 bis 5, 2. Etage, über Aufgang 1, Raum 217, 06366 Köthen (Anhalt)

statt. Der Einlass beginnt ab 16.00 Uhr.

Alle Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können im Internetauftritt der Stadt Köthen (Anhalt) bis einschließlich 06.12.2024 unter folgendem Link angesehen werden:

http://www.koethen-anhalt.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html

Vom 04.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024 können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, sowie elektronisch während folgender Dienstzeiten in der Abteilung Stadtentwicklung, Wallstraße 1 bis 5, 1. Etage, über Aufgang 3, 06366 Köthen (Anhalt) abgegeben werden:

Montag von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Stellungnahmen können zudem per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse abgegeben werden:

stadtentwicklung@koethen-stadt.de

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen außerhalb der Frist bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Köthen (Anhalt), 11.10.2024

Christina Buchheim
Oberbürgermeisterin