Am 1. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 vollständig klimaneutral zu gestalten und den Anteil erneuerbarer Energien schrittweise zu erhöhen.
Die Stadt Köthen (Anhalt) hat die Erstellung ihres Wärmeplans gemeinsam mit dem Dienstleister MVV Regioplan GmbH im Zeitraum von September 2024 bis Dezember 2025 durchgeführt. Die Endfassung des kommunalen Wärmeplans wurde am 24. Februar 2026 vom Stadtrat beschlossen.
Bedeutung der Wärmeplanung für Bürgerinnen und Bürger
Die Wärmeplanung dient als strategische Orientierungshilfe für die zukünftige Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Sie hat den Charakter eines rechtlich unverbindlichen Orientierungsrahmens und begründet keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten für Eigentümer, Bürgerinnen, Bürger oder Unternehmen.
Wesentliche Bestandteile des Wärmeplans
Ausblick und Einsichtnahme
Die Wärmeplanung ist ein dynamischer Prozess. Der Wärmeplan wird künftig in einem regulären Turnus von fünf Jahren fortgeschrieben und an neue Entwicklungen angepasst.
Die vollständige und bestätigte Endfassung der kommunalen Wärmeplanung steht auf der Internetseite der Stadt Köthen (Anhalt) zur Einsichtnahme bereit:
Köthen (Anhalt), 11.09.2026