Gemäß § 5 (2) S. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. LSA S.209) hat die Landesregierung am 13.06.2023 Sonntag, den 09.06.2024, als Wahltag für die allgemeinen Neuwahlen der kommunalen Vertretungen, Ortschaftsräte und Ortsvorsteher bestimmt. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Wahlberechtigt sind alle Einwohner/innen, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in der Stadt Köthen (Anhalt) gemeldet sind (§ 23 Abs. 1 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA 2014, 288), in der jeweils gültigen Fassung).
Wahlgebiet ist nach § 2 Abs. 3 KWG LSA für die Wahl zum Stadtrat das Gebiet der Stadt Köthen (Anhalt) und für die Wahl der Ortschaftsräte das jeweilige Gebiet der Ortschaften Arensdorf, Baasdorf, Dohndorf, Elsdorf, Löbnitz an der Linde, Merzien und Wülknitz.
Gemäß § 3 (1) Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 388, 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.09.2023 (GVBl. LSA S. 501) wird hiermit die Gemeindewahlleiterin und ihr Stellvertreter zu der am 09.06.2024 stattfindenden Stadtratswahl der Stadt Köthen (Anhalt) und der Ortschaftsratswahlen in den Ortschaften Arensdorf, Baasdorf, Dohndorf, Elsdorf, Löbnitz an der Linde, Merzien und Wülknitz bekannt gemacht:
Gemeindewahlleiterin:
Frau Claudia Mikolay
Marktstraße 1 – 3
06366 Köthen (Anhalt)
Tel: 03496 425-340
Mail: c.mikolay@koethen-stadt.de
stellv. Gemeindewahlleiter:
Herr Jürgen Richter
Marktstraße 1 – 3
06366 Köthen (Anhalt)
Tel.: 03496 425-319
Mail: j.richter@koethen-stadt.de