Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am 07.11.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2035 der Stadt Köthen (Anhalt) in der Fassung vom Oktober 2023 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Entwurf des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2035 der Stadt Köthen (Anhalt) wird vom
vom 04.12.2023 bis 12.01.2024
während folgender Dienstzeiten in der Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Köthen, Wallstraße 1 bis 5, 1. Etage, über Aufgang 1 oder 2, 06366 Köthen (Anhalt), öffentlich ausgelegt:
| Montag | von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
Sollte aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie die Stadtverwaltung Köthen einschließlich der Abteilung Stadtentwicklung noch geschlossen sein, können die Unterlagen nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 03496 / 425439 oder per E-Mail: stadtentwicklung@koethen-stadt.de dort eingesehen werden.
Alle Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können im Internetauftritt der Stadt Köthen (Anhalt) unter folgendem Link angesehen werden:
http://www.koethen-anhalt.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift bei o. g. Stelle oder per E-Mail: stadtentwicklung@koethen-stadt.de abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Köthen (Anhalt), den 09.11.2023
Christina Buchheim
Bürgermeisterin