| Der Stadtrat hat in seiner 30. Sitzung am 07.11.2023 im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst: | |
| - | Abberufung und Benennung des Vertreters der Stadt in die Verbandsversammlung des Abwasserverbands Köthen - 23/StR/30/001 |
| - | Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2024 - 2026 - 23/StR/30/002 |
| - | 2. Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung - 23/StR/30/003 |
| - | 8. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Köthen (Anhalt) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Westliche Fuhne-Ziethe" und "Taube-Landgraben" - 23/StR/30/004 |
| - | Haushaltssatzung für das Jahr 2024 für die Stadt Köthen (Anhalt) und Haushaltsplan 2024 als Teil der Satzung mit seinen Bestandteilen und Anlagen - 23/StR/30/005 |
| - | Stadtrats- und Ortschaftsratswahl 2024 Berufung eines Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters - 23/StR/30/006 |
| - | Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) der Stadt Köthen (Anhalt) 2035 hier: Abwägungsbeschluss - 23/StR/30/007 |
| - | Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) der Stadt Köthen (Anhalt) 2035 hier: Billigung des INSEK-Entwurfs samt Anlagen, Stand Oktober 2023 gemäß § 171b BauGB und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung - 23/StR/30/008 |
| - | Bestellung eines Stadtjägers - 23/StR/30/009 |
| - | 4. Änderung der Satzung der Stadt Köthen (Anhalt) über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) - 23/StR/30/010 |
| - | Über-/Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für die Beschaffung einer vollautomatischen Drehleiter mit Korb für die Freiwillige Feuerwehr Köthen (Anhalt), Ortsfeuerwehr Köthen - 23/StR/30/011 |
| - | Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - 23/StR/30/012 |
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| Der Stadtrat hat in seiner 30. Sitzung am 07.11.2023 im nichtöffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst: | |
| - | Vergabe einer vollautomatischen Drehleiter mit Korb für die Freiwillige Feuerwehr Köthen (Anhalt), Ortsfeuerwehr Köthen - 23/StR/30/013 |
| - | Einleitung einer Rechtsstreitigkeit - 23/StR/30/014 |