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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung über den Lärmaktionsplan (4.Stufe) der Stadt Köthen (Anhalt)

Der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Stadt Köthen (Anhalt) ist durch Beschluss des Rates der Stadt Köthen (Anhalt) am 29.10.2024 in Kraft getreten.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU- Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 01.07.2024 bis 02.08.2024 durchgeführt, Stellungnahmen konnten bis einschließlich 16.08.2024 abgegeben werden. Die Ergebnisse wurden nach Abwägung in den Lärmaktionsplan aufgenommen und dargestellt.

Den Lärmaktionsplan der 4. Stufe der Stadt Köthen (Anhalt) finden Sie auf der Internetseite der Stadt Köthen (Anhalt).

sowie auf der Homepage des Landesamtes für Umweltschutz unter:

https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Köthen (Anhalt), 15.11.2024

Christina Buchheim
Oberbürgermeisterin