Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am 29.10.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 78 „Solarpark Wasserwerk Süd" der Stadt Köthen (Anhalt) gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB beschlossen. Die Aufstellung erfolgte zeitgleich gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren.
Plananlass für die Nutzungsänderung ist der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. §12 BauGB der Firma ASG EnergiePark GmbH im untenan beschriebenen Gebiet.
Der Bebauungsplan soll auf dem Gebiet der Gemarkung Köthen (Anhalt), Flur 1 aufgestellt werden, bestehend aus den Flurstücken 125/2, 126, 127, 128, 129/38, 129/39, 129/50, 129/51, 130/17, 130/18, 130/20, 130/21, 131/11, 131/12, 131/15, 131/16, 131/19, 131/20, 131/21, 132/11, 132/18, 132/19, 132/20, 134, 135, 136/1, 149/1, 149/2, 149/3, 150 & 151/3.
Das 31,3 ha große Plangebiet wird begrenzt durch:
im Nordwesten: Bestandswohngebiet an der Maxim-Gorki-Straße
im Norden: Kleingartenanlage „Freiheit“
im Westen: Straße „Am Wasserturm“
im Süden & Südosten: Bahnstrecke von Köthen nach Aschersleben
im Osten: Straße „Am Güterbahnhof“
| Die Darstellung des Geltungsbereiches ist der Anlage 1 zu entnehmen. | |
| Des Weiteren werden folgende Ziele mit der Flächennutzungsplanänderung und dem Bebauungsplan verfolgt: | |
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| • | Die Schaffung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage |
| • | Die Sicherung der Erschließungsstraßen als Verkehrsfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB |
| • | Die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes |
| • | Die Berücksichtigung des Landschaftsplanes der Stadt Köthen (Anhalt) |
| • | Die Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes |
| • | Die Sicherung der Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, für Ablagerungen sowie für Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB; hier mit der Kennzeichnung: „Wasser“ |
Die Termine zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB werden rechtzeitig im Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) bekannt gemacht.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Köthen (Anhalt), 15.11.2024