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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 11/2024
Nichtamtlicher Teil
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Information der Verwaltung zur Grundsteuer 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber mit einer gesetzlichen Neuregelung beauftragt. Diese Neuregelung wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz im November 2019 geschaffen und folgende Auswirkungen:

Alle bisherigen Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung der Grundsteuer und Grundsteuerbescheide, die nach altem und bis zum 31.12.2024 fortgeltendem Recht erlassen wurden, werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.

Damit müssen für das Jahr 2025 neue Grundsteuerbescheide erlassen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Stadt Köthen (Anhalt) keine Aufhebungsbescheide zum Ende der Grundsteuerpflicht per 31.12.2024 versendet werden. Dies gilt insbesondere für Grundstücke auf fremden Grund und Boden, wo die Besteuerung ab dem 01.01.2025 vom Nutzer auf den Eigentümer übergeht (z.B. Garagen oder auch Lauben in Kleingärten). Ab dem Steuerjahr 2025 entfällt hier die Steuerpflicht für die Nutzer.

Bis zum Erlass der Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 wird gebeten von Zahlungen Abstand zu nehmen. Daueraufträge bei den Banken sind nach Zustellung des neuen Bescheides den Zahlungen anzupassen.