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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Aufgrund der §§ 5, 8, 35 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) sowie unter Berücksichtigung des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Sport vom 16.06.2014 – 31.21-10041 – (MBl. LSA S. 264) hat der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) in seiner Sitzung am 07.11.2023 folgende 4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Köthen (Anhalt) über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) beschlossen:

§ 1

Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Köthen (Anhalt)

Die Entschädigungssatzung der Stadt Köthen (Anhalt) vom 11.12.2015 (AmtsBl.: 12/2015) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 25.09.2020 (AmtsBl.: 10/2020) wird wie folgt geändert:

Artikel 1

Änderung des § 10 der Entschädigungssatzung

Aus dem ursprünglichen § 10 der Entschädigungssatzung wird § 11 der Entschädigungssatzung.

Artikel 2

Änderung des § 10 der Entschädigungssatzung

Aus dem ursprünglichen § 11 der Entschädigungssatzung wird § 12 der Entschädigungssatzung.

Artikel 3

Ergänzung des § 10 der Entschädigungssatzung

§ 10 Aufwandsentschädigung für den Stadtjäger

Der ehrenamtlich tätige Stadtjäger erhält für die Dauer seiner Berufung durch den Stadtrat eine Aufwandentschädigung in Höhe von 200,00 € als monatlichen Pauschalbetrag.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Köthen (Anhalt), 05.12.2023

Christina Buchheim
Bürgermeisterin