Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

über die Wirksamkeit der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köthen (Anhalt)

Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am 25.04.2023 in öffentlicher Sitzung die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köthen (Anhalt) nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Gem. § 6 BauGB wurde die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes am 25.02.2025 vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld unter dem Aktenzeichen: 63-00265-2025-53 genehmigt.

Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung können bei der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt), Abt. Stadtentwicklung, Wallstraße 1 bis 5, in 06366 Köthen (Anhalt), während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Die Unterlagen können im Internetauftritt der Stadt Köthen (Anhalt) unter folgendem Link angesehen werden: https://www.koethen-anhalt.de/de/bebauungsplaene.html

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und eine beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB werden gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der oben genannten Vorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Köthen (Anhalt) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köthen (Anhalt) wird mit dieser Bekanntmachung wirksam (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).

Köthen (Anhalt), 03.12.2025

Christina Buchheim
Oberbürgermeisterin