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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung 1. Haushaltssatzung der Stadt Köthen (Anhalt) für das Haushaltsjahr 2023 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der zurzeit geltenden Fassung wird die Stadt Köthen (Anhalt) die folgende vom Stadtrat in der Sitzung am 22.11.2022 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Köthen (Anhalt) voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

1.

im Ergebnisplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Erträge auf —  47.891.100 €

b)

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  47.891.100 €

2.

im Finanzplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf  —  44.212.000 €

b)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf  —  45.259.200 €

c)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf  —  5.911.700 €

d)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf  —  10.806.000 €

e)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf  —  4.894.300 €

f)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf  —  1.863.500 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 4.894.300 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf 42.583.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 4.152.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

1.1

für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf  —  370 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  480 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf  —  400 v.H.

§ 6

Maßnahmen, zu deren Mitfinanzierung Bundes-, Landes- und Kreiszuweisungen eingeplant sind, dürfen erst begonnen werden, wenn die Zuweisungen rechtsverbindlich zugesagt sind.

Die Wertgrenze für die einzelne Darstellung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Teilfinanzplan B (Planung einzelner Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen) wird auf 100.000 € festgesetzt.

Köthen (Anhalt), den 27.01.2023

……………………………………

(Unterschrift Oberbürgermeister)

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Köthen (Anhalt)

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom

27.02.2023 - 13.03.2023

Im Rathaus der Stadt Köthen (Anhalt) , Marktstr. 1-3, in der Kämmerei in Zimmer 38

zu folgenden Sprechzeiten

Montag:

9.00-12.00 Uhr

Dienstag:

9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

und Freitag:

geschlossen

Donnerstag:

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

öffentlich aus.

Gleichzeitig erfolgt die Veröffentlichung des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen auf der Homepage der Stadt Köthen (Anhalt) unter folgendem Pfad:

https://www.koethen-anhalt.de/Rathaus/Stadtverwaltung/Haushalt/Haushaltsplan 2023.pdf

Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld am 19.01.2023 unter dem Aktenzeichen 15/15 21 10-180-HH2023/Wa erteilt worden.

Köthen (Anhalt), den 27.01.2023

……………………………………

(Unterschrift Oberbürgermeister)

Bekanntmachung des Beteiligungsberichtes der Stadt Köthen (Anhalt) zum Haushaltsjahr 2023

Gemäß § 130 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat die Stadt Köthen (Anhalt) die Einwohner über den Beteiligungsbericht in geeigneter Form zu unterrichten.

Am 22.11.2022 wurde im Stadtrat in öffentlicher Sitzung der Beteiligungsbericht erörtert. Der Beteiligungsbericht liegt zur Einsichtnahme vom

27.02.2023 - 13.03.2023

im Rathaus der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt), 06366 Köthen, Marktstr. 1-3, in der Kämmerei, Zimmer 38 zu folgenden Sprechzeiten:

Montag:

9.00-12.00 Uhr

Dienstag:

9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

und Freitag:

geschlossen

Donnerstag:

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

öffentlich aus.

Gleichzeitig erfolgt die Veröffentlichung des Beteiligungsberichtes auf der Homepage der Stadt Köthen (Anhalt) unter folgendem Pfad:

https://www.koethen-anhalt.de/Rathaus/Stadtverwaltung/Haushalt/Beteiligungsbericht 2023.pdf

Köthen (Anhalt), den 27.01.2023

………………………………………

(Unterschrift Oberbürgermeister)