Wenn ein junger Mensch straffällig wird, dann kann sich das Strafmaß auf seine oder ihre Zukunft entscheidend auswirken. Im Zuge eines Prozesses - gemeinsam mit dem zuständigen Richter - das richtige und angemessene Strafmaß zu finden, ist Aufgabe der sogenannten Jugendschöffen. Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in Jugendstrafsachen, denen in unserem Rechtssystem somit eine wichtige Bedeutung zukommt.
Aktuell sucht der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wieder Frauen und Männer aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld, die am Amtsgericht Köthen, Amtsgericht Zerbst/Anhalt, Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen und am Landgericht Dessau-Roßlau als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht im zweiten Halbjahr 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen. Die fünfjährige Amtsperiode der Schöffen dauert dann von 2024 bis 2028.
Bewerberinnen und Bewerber müssen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht nötig. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Interessenten sollten über ein hohes Rechtsempfinden verfügen und mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Pflege des Strafrechts im Bereich der jungen Menschen sinnvoll unterstützen wollen. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Schöffinnen und Schöffen erhalten für Ihre Tätigkeit eine finanzielle Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (z. B. Entschädigung für den Zeitaufwand, Fahrtkostenersatz, ggf. Entschädigung für Verdienstausfall, ggf. Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung).
Weitere Informationen und das Bewerberformular finden Sie auf der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de und www.anhalt-bitterfeld.de. Möglich ist es auch, das Bewerberformular im Bürgerbüro abzuholen oder telefonisch unter 03496/601678 anzufordern.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger für das Jugendschöffenamt richten ihre Bewerbung bitte bis zum 17.03.2023 per E-Mail an madlen.galander@anhalt-bitterfeld.de oder per Post an: Landkreis Anhalt-Bitterfeld, FB Kinder, Jugend und Familie, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt).