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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Offenlegung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo)

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo)

Elisabethstraße 15, 06847 Dessau-Roßlau

08.01.2025

Offenlegung

gemäß § 12 Abs. 3 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt in der jeweils geltenden Fassung (siehe Landesrecht unter www.sachsen-anhalt.de)

Für die Gemarkungen:

Arensdorf, Baasdorf, Dohndorf, Köthen, Merzien, Löbnitz an der Linde, Wülknitz

Fluren

alle

wurden die Nachweise des Liegenschaftskatasters hinsichtlich der Gebäudeveränderungen aus Anlass der

-

Fortführung der von Amts wegen in Kleingartenanlagen erfassten Lauben nach § 3 Abs. 2 und 3 sowie nach § 20a Nrn. 7 und 8 des Bundeskleingartengesetzes in der jeweils geltenden Fassung (siehe Landesrecht unter www.sachsen-anhalt.de)

-

Löschung in der Örtlichkeit nicht mehr vorhandener Gebäude

-

Erfassung von vor in Kraft treten des VermKatG (30.05.1992) errichteter Gebäude

fortgeführt.

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt hat die für das Liegenschaftskataster relevanten Ergebnisse in die Liegenschaftskarte übernommen.

Das Gebiet ist in der beigefügten Übersichtskarte gekennzeichnet. Allen beteiligten Eigentümern, Erbbauberechtigten und Nutzungsberechtigten werden diese Veränderungen des Liegenschaftskatasters durch die Offenlegung bekannt gemacht.

Die Liegenschaftskarte wird in der Zeit vom 10.03. bis 09.04.2025 in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Elisabethstraße 15, 06847 Dessau-Roßlau während der Besuchszeiten Montag bis Freitag 8-13 Uhr, Dienstag 8-18 Uhr zur Einsicht ausgelegt.

Bei Fragen oder Anregungen wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (0340) 6503-1402 oder -1349 gebeten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Veränderungen in der Liegenschaftskarte, die durch die Übernahme der für das Liegenschaftskataster relevanten Veränderungen im Gebäudebestand entstanden sind, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Halle (Saale) erhoben werden.

Mitteilung zur Fortführung beschreibender Angaben des Liegenschaftskatasters

In den Gemarkungen:

Arensdorf, Baasdorf, Dohndorf, Köthen, Merzien, Löbnitz an der Linde, Wülknitz

sind weiterhin in der Liegenschaftskarte und im Liegenschaftsbuch die beschreibenden Angaben

- zur tatsächlichen Nutzung

- zur Lagebezeichnung

fortgeführt worden. Das Gebiet ist in der beigefügten Übersichtskarte gekennzeichnet.

Diese Fortführungen der Nachweise des Liegenschaftskatasters können ebenfalls während des o. g. Offenlegungszeitraumes eingesehen werden.

Bei Fragen, Hinweisen oder Anregungen zu den beschreibenden Angaben wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (0340) 6503-1402 oder -1349 gebeten.

Im Auftrag
gez. Jens Artmann