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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 2/2026
Auf ein Wort
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Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köthen (Anhalt) und der Ortschaften,

zunächst möchte ich diese Zeilen nutzen, um mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Köthener Betriebshofes zu bedanken. Die vergangenen Winterwochen waren für viele von uns herausfordernd. Und auch der ein oder andere wird Unmut verspürt haben, wenn die Witterung uns beim Weg zur Arbeit, zur Schule oder zu anderen Terminen einen Strich durch die Rechnung gemacht hat. Ich weiß aber: die Mitarbeitenden des Betriebshofes waren bei solcher Witterung täglich ab 4 Uhr im Einsatz, um an den wichtigsten Straßen, Wegen und Plätzen für Abhilfe zu sorgen. Klar ist jedoch auch, dass sie nicht zu jederzeit überall sein können. Was mich zum nächsten Thema bringt. Denn die Mitarbeitenden des Betriebshofes haben neben der Sicherstellung des Winterdienstes noch andere Aufgaben, die ebenso gewissenhaft ausgeführt werden müssen und mussten. Dazu zählten etwa die Unterstützung und auch die Absicherung des Rosenmontagsumzuges in der Stadt, die diesen Mitarbeitenden, aber auch vielen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung sowie vielen Unterstützerinnen und Unterstützern gemeinnütziger Institutionen einiges abverlangt haben. Auch dafür meinen ganz herzlichen Dank!

Kommunalpolitisch wird nochmals die kommunale Wärmeplanung diskutiert und nunmehr hoffentlich beschlossen, nachdem diese von der Mehrheit des Stadtrates im Dezember abgelehnt worden ist. Der Beschluss hat zunächst keine Auswirkungen. Die Planung ist vielmehr ein strategischer Fahrplan der Kommune für eine zukünftige klimafreundliche Wärmeversorgung. Wichtig zu wissen ist, dass sich an der Planung stets etwas ändern wird, da die Kommune den Plan spätestens alle fünf Jahre prüfen, die Umsetzung überwachen und bei Bedarf anpassen muss.

Aktuell wird auch die Satzung zur Wahrung des Nichtraucherschutzes in Verwaltungsgebäuden der Stadt Köthen (Anhalt) im Stadtrat kontrovers diskutiert. Offensichtlich wird dieses Thema zum Politikum, weil sich Einzelne angegriffen fühlen.

Seit 2008 gilt in Sachsen-Anhalt das Nichtraucherschutzgesetz. 2009 wurde dieses Gesetz, also der Schutz der Nichtraucher vor Belästigung und Gesundheitsbeeinträchtigung durch rauchende Dritte in Form des Rauchverbotes in öffentlichen Gebäuden der Stadt Köthen (Anhalt) und ihrer Ortschaften umgesetzt. Zunächst wurde das Rauchverbot für einzelne öffentliche Gebäude ausgenommen. Nachdem sich in einer Ortschaft der Ortschaftsrat gegen diese Ausnahme ausgesprochen hat, wurde die Satzung insgesamt verwaltungsseits geprüft und nunmehr vorgeschlagen, 18 Jahre später von den Ausnahmen abzusehen und den Nichtraucherschutz konsequent umzusetzen. Bei der Abwägung der Interessenlagen muss im Ergebnis den Gesundheitsinteressen der Nichtraucher der Vorrang vor einem Recht auf ungestörten Rauchgenuss eingeräumt werden. Aus diesem Grund muss Nichtraucherschutz in Innenräumen zu einer absoluten Selbstverständlichkeit werden – und das ohne Ausnahmen. Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Arbeitsschutz und Brandschutz sind konsequent zu beachten. Und am Ende geht es auch darum, gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen zu garantieren.

Es wird sicher zu dem ein oder anderen Thema in den kommenden Wochen viel und heiß diskutiert werden. Wärmere Temperaturen in Bezug auf das Wetter wünsche ich uns allen ebenfalls und, dass sich der Frühling langsam auf den Weg macht!

Ihre

Christina Buchheim
Oberbürgermeisterin

Wer mit mir persönlich ins Gespräch kommen möchte, kann gern die nächste telefonische Bürgersprechstunde dafür nutzen. Diese findet am 17. März 2026 zwischen 15 und 17 Uhr statt. Sie erreichen mich in der Zeit unter der Rufnummer 03496-425-315.