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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 „Neue Rüsternbreite" der Stadt Köthen (Anhalt)

über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 „Neue Rüsternbreite" der Stadt Köthen (Anhalt)

Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am 27.02.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Neue Rüsternbreite" der Stadt Köthen (Anhalt) gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB beschlossen.

Für das Gebiet der Gemarkung Köthen, Flur 26, auf einer Teilfläche in der Rüsternbreite eingegrenzt durch die Straße An der Rüsternbreite im Norden, der Krähenbergstraße im Osten, der Anhaltischen Straße im Süden und der Lelitzer Straße im Westen wurde 2022 ein städtebaulicher Wettbewerb zur Quartiersentwicklung durchgeführt. Der 1. Preis ging an das Büro de+architekten gmbh mit BACHER Landschaftsarchitekten, Berlin.

Auf der Grundlage des Gestaltungsplanes des 1. Preises soll der Bebauungsplan aufgestellt werden.

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 17 ha und ist in der Anlage 1 dargestellt.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Mietwohnungen und Familienhäusern als selbstgenutzte Eigenheime bzw. vermietete Reihen- und Stadthäuser geschaffen werden.

Als Art der baulichen Nutzung ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO, mit Schule und KITA und Grünflächen geplant.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

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Schaffung der Rechtsgrundlage für die Errichtung eines Wohngebietes auf der Grundlage des Gestaltungsplanes vom Büro de+architekten gmbh mit BACHER Landschaftsarchitekten, Berlin.

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Sicherung der verkehrstechnischen Anbindung und Erschließung des Vorhabens

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Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gemäß § 1 (6) Ziffer 1 BauGB,

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Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung bei Vermeidung einseitiger Bevölkerungsstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung gemäß § 1 (6) Ziffer 2 BauGB,

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Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes gemäß § 1 (6) Ziffer 4 BauGB,

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Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 1 (6) Ziffer 7 BauGB und 1a (3) BauGB,

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Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und des Klimawandels gemäß § 1a (5) BauGB,

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Berücksichtigung der ‘Bodenschutzklausel’ des § 1 a (2) BauGB, wonach mit Grund und Boden sparsam umzugehen ist

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Minimierung von Neuversiegelungen auf das unabdingbar notwendige Maß

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Köthen (Anhalt) ist das Plangebiet als Wohnbaufläche, Fläche für den Gemeinbedarf (hier: Schule und KITA) und Grünfläche dargestellt. Damit wird der Bebauungsplan entsprechend § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Im Anschluss daran wird der Öffentlichkeit 4 Wochen Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.

Die Termine werden rechtzeitig im Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) bekannt gemacht.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Köthen (Anhalt), 14.03.2024

Christina Buchheim
Bürgermeisterin