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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Köthen (Anhalt)

der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Köthen (Anhalt)

Die Stadt Köthen (Anhalt) führte bis zum 30.06.2022 eine Lärmkartierung der in ihrem Territorium befindlichen Hauptverkehrsstraßen (hier: Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke – DTV – von 8.200 Kfz/24h und mehr) durch. Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BlmSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung – 34.BlmSchV in Verbindung mit der Immissionszuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Übersichtskarte der betreffenden Straßen finden Sie in Anlage 3.

Die Lärmkartierungsergebnisse der Stadt Köthen (Anhalt) werden für vier Wochen

vom 08.04.2024 bis 10.05.2024

während folgender Dienstzeiten in der Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Köthen, Wallstraße 1 bis 5, 1. Etage, über Aufgang 1 oder 2, 06366 Köthen (Anhalt), öffentlich ausgelegt:

Montag

von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag

von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Alle Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können im Internetauftritt der Stadt Köthen (Anhalt) unter folgendem Link angesehen werden:

http://www.koethen-anhalt.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html

Während der Auslegungsfrist und anschließend bis einschließlich zum 24.05.2024 können von jedem Stellungnahmen oder Hinweise schriftlich oder

mündlich zur Niederschrift bei o. g. Stelle oder per E-Mail an: stadtentwicklung@koethen-stadt.de abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen oder Hinweise bei dem weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben können.

Köthen (Anhalt), den 14.03.2024

Christina Buchheim
Oberbürgermeisterin