Auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden sich mehr als 12.000 Kriegsgräberstätten mit über 1,8 Millionen deutschen und ausländischen Opfern des 1. und 2. Weltkriegs. Die Pflege zur Erinnerung und Mahnung ist fest im Grundgesetz verankert.
Auch die Stadt Köthen (Anhalt) unterhält auf ihren Friedhöfen verschiedene Kriegsgräberanlagen. So ist auf dem Hauptfriedhof unter anderem das Ehrendenkmal des 1. Weltkriegs, die Kriegsgräber ziviler sowie militärischer Opfer des 2. Weltkriegs und Kriegsgräber sowjetischer Kriegsopfer zu finden.
Ebenso gibt es auf den Ortschaften der Stadt Köthen (Anhalt) Kriegsgräber bekannter sowie unbekannter Kriegsopfer, die von der Friedhofsverwaltung regelmäßig gepflegt werden. In den Ortsteilfriedhöfen ist es jedoch auch möglich als Privatperson ein entsprechendes Kriegsgrab ehrenamtlich zu pflegen und zu unterhalten. Zu diesem Zweck kann mit dem Umweltamt ein jährlicher Pflegevertrag abgeschlossen werden, deren Aufwandsentschädigung 50 € pro Jahr beträgt.
Die Aufgaben im Rahmen eines Pflegevertrags umfassen z.B. die Unterhaltung der Bepflanzung, Unkrautentfernung und die Unterhaltung der umlaufenden Flächen.
Ortsfriedhöfe, die für einen entsprechenden Vertrag in Frage kommen sind Porst, Merzien, Hohsdorf, Zehringen, Elsdorf, Arensdorf und Dohndorf.
Bei Interesse können Sie sich gerne an die Friedhofsverwaltung der Stadt Köthen (Anhalt), Maxdorfer Straße 52, Tel.: 03496 212306, E-Mail: c.schaefer@koethen-stadt.de, wenden.