Am Dienstag, den 21.05.2024, öffnet anlässlich der Wahl des Europäischen Parlaments und der Kommunalwahlen das Wahlbüro der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt), Wallstraße 1 (ehemals Deichmann bzw. Impfzentrum).
Öffnungszeiten:
| Montag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 Uhr bis 12:. 00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Freitag den 07.06.2024 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag dem 08.06.2024 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Für alle Wahlberechtigten, die u. a. wegen Krankheit, aus beruflichen Gründen; hohem Alter, Umzug, Kur, Urlaub, körperlichen Gebrechen oder sonstigen Gründen am Wahlsonntag, den 09.06.2024 das Wahllokal nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wahlscheinanträge können mündlich zu den vorgenannten Öffnungszeiten oder schriftlich gestellt werden. Der Antrag kann auch elektronisch als Mail an: wahlen@koethen-stadt.de übermittelt werden. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit Ihren Wahlschein online über die Homepage der Stadt Köthen (Anhalt) www.koethen-anhalt.de zu beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch unzulässig.
Für Ihre Wahlscheinanträge verwenden Sie bitte die Rückseiten der Wahlbenachrichtigungsschreiben, die Ihnen bis zum 19.05.2024 zugehen. Nutzen Sie gerne auch den auf den Wahlbenachrichtigungsschreiben enthaltenen QR-Code für Ihren Wahlscheinantrag. Bei persönlicher Antragstellung besteht die Möglichkeit, dass der Wahlberechtigte im Wahlbüro vor Ort (siehe Öffnungszeiten) gleich per Briefwahl wählen kann. Bei der Briefwahl von zu Hause aus oder von einer anderen Adresse (bei Urlaub, Kur, beruflicher Tätigkeit o. ä.) wird Ihnen der jeweilige Wahlschein gemeinsam mit den Briefwahlunterlagen an die von Ihnen angegebene Adresse übersandt (auch ins Ausland). Bei Versand ins Ausland bitte den Antrag wegen des längeren Postweges unverzüglich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung stellen!
Wer für eine andere wahlberechtigte Person (auch Ehepartner) einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Es kann der Vordruck auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens benutzt werden.
Den jeweiligen Wahlbrief können Sie nach Ankreuzen der/s Stimmzettel/s mit dem unterschriebenen Wahlschein im Wahlbriefumschlag anschließend portofrei in jeden Briefkasten der Deutschen Post AG in Deutschland werfen; unter Beachtung, dass dieser bis zum 09.06.2024, 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle angekommen sein muss.
Bei Versand vom Ausland beachten Sie bitte die dort gelten Portobestimmungen nach Deutschland und den eventuellen Zeitraum des Postweges.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Wahlbüros unter der Telefonnummer 03496 / 425 205 gern zur Verfügung.