Noch bis 30. Juni 2025 können im Rahmen des Bürgerbudgets für verschiedene Vorhaben, etwa die Organisation eines Nachbarschaftsfestes, die Errichtung von öffentlichen Sitzgelegenheiten oder die Anschaffung neuer Spielgeräte für Spielplätze, Anträge eingereicht werden. Vorschagsberechtigt ist jeder oder jede, der/die das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Bachstadt oder ihren Ortschaften wohnt.
Die Vorschläge können ganz unkompliziert per Post, E-Mail (buergerbudget@koethen-stadt.de) oder telefonisch (03496 425-242) mitgeteilt werden. Das entsprechende Antragsformular sowie alle notwendigen Informationen sind unter www.koethen-anhalt.de/de/buergerbudget.html abrufbar.
Die Stadt Köthen (Anhalt) hat mit Beschluss des Stadtrates vom 30. April 2024 erstmals ein Bürgerbudget eingeführt. Köthenerinnen und Köthener erhalten so die Möglichkeit, förderungswürdige Projekte vorzuschlagen, die aus einem Fonds von jährlich höchstens 60 000 Euro finanziert werden können, wobei jeder Vorschlag maximal mit 10 000 Euro unterstützt werden kann. Welche Projekte letztlich den Zuschlag erhalten, entscheidet sich in einer öffentlichen Abstimmung, zu der alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind.