bewegte Wochen liegen hinter uns. Die unausweichliche Schließung der insolventen Awo-Kita „Spatzennest" macht betroffen. Der Insolvenzverwalter hat nochmals deutlich gemacht, dass aufgrund der auslaufenden Betriebserlaubnis der Einrichtung und des desolaten Zustands des Gebäudes ein Weiterbetrieb in dieser Einrichtung nicht sichergestellt werden kann. So wurde wiederholt durch Vertreter der Kita „Spatzennest" und mögliche Investoren gefordert, die Stadt möge kommunale Kindertagesstätten zusammenlegen und die Kita „Spatzennest" in das leergezogene Objekt umziehen lassen. Dieses Ansinnen wird durch die Verwaltung und den Stadtrat abgelehnt, da dadurch andere bislang unbeteiligte Kinder, Eltern und Erzieher in die aus der Insolvenz des AWO Kreisverband Köthen e.V. resultierenden Schwierigkeiten hineingezogen werden.
Auf einer Sondersitzung am 7. April 2026 war auf Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE / SPD/ DIE GRÜNEN darüber beraten worden, ob der Weiterbetrieb des „Spatzennestes" zu finanziellen Lasten der Stadt bis zum 31. Juli 2026 forciert werden soll. Nach Darlegung des Insolvenzverwalters über die Finanzlage im Insolvenzverfahren, zu Personalangelegenheiten und auch zur gescheiterten Suche nach einer sogenannten Investorenlösung hat sich die Mehrheit der Stadträte gegen einen Weiterbetrieb zu Lasten der Stadt über den 30. April 2026 hinaus entschieden. Dem zu Grunde lag auch eine rechtliche Einschätzung, dass eine einrichtungsbezogene Sonderzahlung außerhalb der bestehenden Finanzierungsstruktur der Kitas rechtlich heikel ist und vermieden werden sollte. Zudem wurde dargelegt, dass ausreichend freie Plätze in Kindertagesstätten im Stadtgebiet zur Verfügung stehen, bereits Kinder die Einrichtung zum 01.04.2026 verlassen haben und zum 01.05.2026 weitere Ummeldungen der Kinder vorliegen. Insbesondere für die Integrativkinder wurden bereits sehr gute Lösungen gefunden. Alle Einrichtungen der Stadt haben sich engagiert und Lösungen angeboten, um die Kinder und Eltern aufzufangen. Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gegen den Landkreis, dem vollumfänglich Rechnung getragen werden kann. Dieser Anspruch ist grundsätzlich bedarfsgerecht, bedeutet aber nicht zwangsläufig einen Platz in der Wunscheinrichtung.
Darüber hinaus stand es allen Mitarbeitenden der Kita „Spatzennest" frei, sich auf die Stellenausschreibung für den entsprechenden Mehrbedarf an Personal in städtischen Einrichtungen zu bewerben.
Mir ist klar, dass betroffene Eltern bis zuletzt gehofft hatten, es könne eine Lösung gefunden werden und entsprechend enttäuscht sind. Ich kann allen Betroffenen versichern, dass alle einen anderen adäquaten Betreuungsplatz im Stadtgebiet Köthen finden, sofern dies von Eltern und Kindern gewünscht wird. Dafür stehen die Mitarbeiter des Schul-, Sport- und Jugendamtes der Stadtverwaltung Köthen jederzeit helfend zur Seite.
Zum Schluss noch zu einem erfreulichen Thema: Die Stadt Köthen (Anhalt) ist auch mit einem angespannten Haushalt immer bestrebt, unsere Heimat schöner und lebenswerter zu gestalten. Ein Beispiel dafür ist die eingezäunte Hundewiese, eine Maßnahme, die im vergangenen Jahr im Haushalt eingeplant und in den vergangenen Wochen umgesetzt wurde. Vor wenigen Tagen – lang ersehnt von Vierbeinern und ihren Besitzerinnen und Besitzern – konnte diese Maßnahme fertiggestellt und die Fläche damit offiziell eröffnet werden.
Einen schönen Frühling wünscht