Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am 25.04.2023 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 8 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) als Satzung beschlossen. Für die Umsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 war ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde gemäß § 8 Abs. 3 im Parallelverfahren durchgeführt.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.44 umfasst eine Größe von ca. 1,04 ha. Das Änderungsgebiet des Bebauungsplanes erstreckt sich:
| • | südlich der Wohnbebauung entlang der südlichen Straßenseite der Lohmannstraße |
| • | westlich der Straße „Am Wasserturm“ |
| • | nördlich bzw. nordöstlich der Rosa-Luxemburg-Straße sowie der Kindertagesstätte „Löwenzahn“ und der Sekundarschule „Völkerfreundschaft“ |
| • | östlich der Wohnbebauung an der Rosa-Luxemburg-Straße. |
Der Geltungsbereich des Änderungsgebietes des Bebauungsplanes Nr. 44 ist in der Anlage 1 dargestellt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Am Ring " in Köthen (Anhalt) tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Einsichtnahme in den Bebauungsplan:
Die 1. Änderung „Einzelhandel am Ring“ des Bebauungsplanes Nr. 44 „Am Ring" in Köthen (Anhalt) kann bei der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt), Abteilung Stadtentwicklung, Wallstraße 1 bis 5, in Köthen (Anhalt), während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Die 1. Änderung „Einzelhandel am Ring“ des Bebauungsplanes Nr. 44 „Am Ring“ der Stadt Köthen (Anhalt) steht darüber hinaus im Internetauftritt der Stadt Köthen (Anhalt),
https://www.koethen-anhalt.de/de/bebauungsplaene.html (Pfad: Startseite „ Leben „ Stadtplanung „ Bebauungspläne),
zum Download zur Verfügung.
Hinweise zu Fristen: