Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köthen (Anhalt) in seiner Sitzung am 22.11.2022 den Feststellungsbeschluss getroffen sowie die dazugehörige Begründung gebilligt. Die Stadt Köthen (Anhalt) hat am 22.02.2024 den Antrag zur Genehmigung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes bei der höheren Verwaltungsebene, dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld, gestellt.
Die Genehmigungsfiktion (Az: 63-00420-2024-51) trat zum 27.03.2024 ein. Somit gilt gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB die Genehmigung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes als erteilt.
| Der Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Größe von ca. 1,04 ha. Das Änderungsgebiet des Flächennutzungsplanes erstreckt sich: | |
| • | südlich der Wohnbebauung entlang der südlichen Straßenseite der Lohmannstraße |
| • | westlich der Straße „Am Wasserturm“ |
| • | nördlich bzw. nordöstlich der Rosa-Luxemburg-Straße sowie der Kindertagesstätte „Löwenzahn“ und der Sekundarschule „Völkerfreundschaft“ |
| • | östlich der Wohnbebauung an der Rosa-Luxemburg-Straße. |
Der Geltungsbereich des Änderungsgebietes ist in der Anlage 1 dargestellt.
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köthen (Anhalt) tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 6 Abs. 5 BauGB).
Einsichtnahme in die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köthen (Anhalt) kann bei der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt), Abteilung Stadtentwicklung, Wallstraße 1 bis 5, in Köthen (Anhalt), während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köthen (Anhalt) steht darüber hinaus im Internetauftritt der Stadt Köthen (Anhalt),
https://www.koethen-anhalt.de/de/flaechennutzungsplan.html (Pfad: Startseite „ Leben „ Stadtplanung „ Flächennutzungsplan),
zum Download zur Verfügung.
Hinweise zu Fristen: