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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Unterhaltungsverbandes „Taube-Landgraben“

UHV Taube-Landgraben – Sitz Schönebeck

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Vorschläge der Interessenverbände der Eigentümer und Nutzer der zum Verband gehörenden beitragspflichtigen Grundstücke für die Berufenen in den Verbandsausschuss

Zur Berufung von Vertretern der Interessenverbände der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke erhalten die Betroffenen Gelegenheit, innerhalb eines Monats vom Tag der Veröffentlichung an, Vorschläge zu Personen zu unterbreiten.

Entsprechend der Vorschlagsliste beschließt anschließend der neu gewählte Verbands-ausschuss die Vertreter der Berufenen und ihrer Stellvertreter.

Das Verbandsgebiet ist das Verbandsgebiet des Unterhaltungsverbandes „Taube-Landgraben“ mit Sitz der Geschäftsstelle in 39218 Schönebeck, Grundweg 83.

Karten zum Verbandsgebiet können beim UHV direkt oder bei den Unteren Wasserbehörden der Landkreise eingesehen werden.

Außerdem sind die Verbandsgebiete der Unterhaltungsverbände im Sachsen-Anhalt-Viewer

https://geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de

unter * Kartenauswahl

Gewässer

Unterhaltungsverbände einsehbar.

Ihre Vorschläge einschließlich Einverständniserklärung richten Sie bitte direkt an die Geschäftsstelle:

Unterhaltungsverband „Taube-Landgraben“

Grundweg 83

39218 Schönebeck.

Für jeden Personenvorschlag kann ein persönlicher Stellvertreter benannt werden. Die Personen müssen Eigentümer/Nutzer der zum Verband gehörenden beitragspflichtigen Flächen sein.

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Mit freundlichen Grüßen

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Im Auftrag

gez. Kölzsch
Geschäftsführer