Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 72 „Industriepark Köthen Süd" der Stadt Köthen (Anhalt)

Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am 13.05.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Industriepark Köthen Süd" der Stadt Köthen (Anhalt) gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB beschlossen.

Der Beschluss über die Aufstellung wurde im Amtsblatt Nr. 7 vom 26.07.2024 der Stadt Köthen (Anhalt) veröffentlicht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 „Industriepark Köthen Süd" ist in der Anlage 1 dargestellt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer 4-wöchigen Auslegung Durchgeführt. Zusätzlich ist Ihnen Gelegenheit gegeben das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt zu nutzen.

Alle Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können im Internetauftritt der Stadt Köthen (Anhalt) bis einschließlich 11.07.2025 unter folgendem Link angesehen werden:

http://www.koethen-anhalt.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html

Zusätzlich können Stellungnahmen über das Beteiligungsportal des Landes-Sachsen-Anhalt unter folgender Adresse (QR-Code) abgegeben werden:

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Koethen/beteiligung/themen/1001549

Vom 10.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025 können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, sowie elektronisch während folgender Dienstzeiten in der Abteilung Stadtentwicklung, Wallstraße 1 bis 5, 1. Etage, über Aufgang 3, 06366 Köthen (Anhalt) abgegeben werden:

Montag

von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag

von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag

von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Stellungnahmen können zudem per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse abgegeben werden:

stadtentwicklung@koethen-stadt.de

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen außerhalb der Frist bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 — 

Köthen (Anhalt), 16.05.2025

Christina Buchheim

Oberbürgermeisterin