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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Köthen (Anhalt) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der zurzeit geltenden Fassung hat die Stadt Köthen (Anhalt) die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung am 28.04.2026 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden:

in Euro

1.

Ergebnisplan

Erträge

54.672.700

500.000

0

55.172.700

Aufwendungen

54.255.600

769.300

0

55.024.900

2.

Finanzplan

aus laufender Verwaltungstätigkeit

Einzahlungen

50.917.000

500.000

0

51.417.000

Auszahlungen

50.599.600

835.900

0

51.435.500

aus Investitionstätigkeit:

Einzahlungen

8.936.800

0

0

8.936.800

Auszahlungen

19.369.300

0

0

19.369.300

aus Finanzierungstätigkeit

Einzahlungen

10.432.500

0

0

10.432.500

Auszahlungen

725.500

0

0

725.500

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht geändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), erhöht sich von 59.228.200 € auf 62.728.200 €.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite erhöht sich auf 10.135.400 €.

§ 5

- entfällt –

§ 6

Die bisherigen Festlegungen des § 6 werden nicht geändert.

Köthen (Anhalt), den 04.05.2026  

 

 

 

(Unterschrift Oberbürgermeisterin)

2. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Köthen (Anhalt)

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt gem. § 102 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft. Eine öffentliche Auslegung der Haushaltsunterlagen nebst Anlagen ist nicht mehr erforderlich.

Es erfolgt die Veröffentlichung des Nachtragshaushaltsplanes mit seinen Anlagen auf der Homepage der Stadt Köthen (Anhalt) unter folgendem Pfad:

https://www.koethen-anhalt.de/Rathaus/Stadtverwaltung/Haushalt/Haushalt 2026

Die nach § 107 Abs. 4 KVG LSA erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld am 30.04.2026 unter dem Aktenzeichen 15/15 21 10-180-HH 2026 1. NT/Wa erteilt worden.

Köthen, den 04.05.2026

 

Christina Buchheim
(Oberbürgermeisterin)