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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Autohof Köthen Ost“ der Stadt Köthen (Anhalt)

Der Stadtrat hat am 28.04.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 „Autohof Köthen Ost“ in der Fassung vom 27.02.2026 – bestehend aus der Planzeichnung mitsamt den textlichen Festsetzungen sowie die Begründung (Teil I) und dem dazu gehörigen Umweltbericht (II) – gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf inklusive der umweltrelevanten Stellungnahmen nach § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70 ist in der Anlage 2 dargestellt.

Gemäß § 2 (4) BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, dessen Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Im Umweltbericht wurden folgende Themenfelder behandelt:

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Schutzgut Biotope: der aktuelle Bestand und die potentielle Entwicklung ohne Einflussnahme des Menschen

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Schutzgut Tier: hier die Untersuchung zum Vogelbestand auf der Grundlage einer avifaunistischen Untersuchung

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Biologische Vielfalt in Bezug auf die teilweise ungenutzten Flächen in Wechselwirkung mit den bestehenden Gewerbeansiedlungen und Flächen des Gemeinbedarfs

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Schutzgut Fläche: Untersuchung hinsichtlich Bedeutung des Plangebietes für das bebaute Gebiet der Stadt Köthen (Anhalt) und Vornutzung durch den Menschen

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Schutzgut Boden: aktuelle Bodennutzung und Beschaffenheit und durch die Planung zu erwartende Veränderung

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Schutzgut Wasser: Themenfelder Grundwasser und Obernflächengewässer

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Schutzgut Klima/Luft: Themenbereiche zur Kaltluftentstehung und Niederschläge

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Schutzgut Landschaft: Landschaftsbildende Elemente, Gehölzstrukturen und Erholungseignung im Plangebiet

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Schutzgut Mensch: Auswirkungen auf innerhalb des Plangebietes oder seines Wirkungsbereiches arbeitenden und wohnenden Menschen

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Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Themenbereiche zum Denkmalschutz und archäologische Beschaffenheit

Bestandteil der öffentlichen Auslegung sind auch die bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen folgender Behörden:

Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung vom 24.01.2023

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Landkreis Anhalt-Bitterfeld (LK ABI), Fachbereich Bauordnung vom 22.02.2023

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Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 01.02.2023

Auswirkungen auf die Fläche

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Ministerium für Infrastruktur und Digitales (MID) des Landes Sachsen-Anhalt vom 09.02.2023

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Regionale Planungsgemeinschaft vom 10.02.2023

Auswirkungen auf Wasser und Boden

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Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 01.02.2023

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Landkreis Anhalt-Bitterfeld (LK ABI), Fachbereich Bauordnung vom 22.02.2023

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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Wasser vom 10.02.2023

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Unterhaltungsverband (UHV) Taube-Landgraben vom 13.01.2023

Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit

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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Immissionsschutz vom 15.02.2023

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Landkreis Anhalt-Bitterfeld (LK ABI), Fachbereich Bauordnung vom 22.02.2023

Auswirkungen auf Kulturgüter und Sachgüter

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Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 25.01.2023

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Stadt Köthen (Anhalt), Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt vom 01.02.2023

Im Bebauungsplan Nr. 70 werden zudem Maßnahmen festgesetzt, welche nachteilige Umweltauswirkungen vermeiden, mindern oder auszugleichen. Da nicht alle Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches realisiert werden können, wird eine externe Ausgleichsmaßnahme vorgenommen, dessen Geltungsbereich mit den Flurstücken - Flur 1- 12, 13, 14, 15, 16 und 17 in Anlage 3 dargestellt ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie zusätzlich die Umweltbezogenen Stellungnahmen und der Geltungsbereich der externen Ausgleichsmaßnahme werden in der Zeit vom 08.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026 in das Internet eingestellt und können im Internetauftritt der Stadt Köthen (Anhalt) unter folgendem Link angesehen werden:

http://www.koethen-anhalt.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html

(Leben -> Stadtplanung -> Öffentlichkeitsbeteiligung -> Aktuelle Verfahren)

Alternativ können die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 auch im Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt eingesehen werden:

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/koethen/beteiligung/themen/1003637

 

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können alle Interessierte während folgender Dienstzeiten in der Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Köthen, Wallstraße 1 bis 5, 1. Etage, erreichbar über Aufgang 1 oder 2 (alternativ per Fahrstuhl über Aufgang 3), 06366 Köthen (Anhalt) Einsicht in die Unterlagen erhalten:

Montag

von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag

von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen schriftlich und/oder mündlich zur Niederschrift, sowie elektronisch (E-Mail-Anschrift: stadtentwicklung@koethen-stadt.de) bei o. g. Stelle abgeben.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Bei Abgabe einer Stellungnahme per Mail ist zudem zu beachten, im Betreff einen eindeutigen Titel (z.B. BP Nr. 70 Autohof Köthen) zu wählen, damit eine eindeutige Zuordnung gewährleistet werden kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 70 unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Köthen (Anhalt), den 08.05.2026

 

 

 

Christina Buchheim
Oberbürgermeisterin