Auf der Grundlage des § 16 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG LSA), hat der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) am 09.12.2025 den Wirtschaftsplan 2026 beschlossen (Beschluss-Nr. 25/StR/10/005). Die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes wurde durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Kommunalaufsichtsbehörde mit Verfügung vom 09.02.2026 (Az.: 30/15 21 10/EB 180-WP 2026/ Wa) bestätigt; zugleich wurde für die genehmigungspflichtigen Bestandteile die Genehmigung erteilt. Die Änderung des Wirtschaftsplans wurde am 28.04.2026 im Stadtrat (Beschluss-Nr. 26/StR/12/006) beschlossen.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird
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| In Euro |
| 1. | im Erfolgsplan | |
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| in Erträgen auf | 4.716.365 Euro |
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| in Aufwendungen auf | 4.706.133 Euro |
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| Jahresüberschuss | 10.232 Euro |
| 2. | im Vermögensplan | |
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| in Einnahmen auf | 1.773.769 Euro |
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| in Ausgaben auf | 1.773.769 Euro |
festgesetzt.
| 2.1 | Im Vermögensplan werden Kredite von 1.200.000 Euro veranschlagt. |
| 2.2 | Im Vermögensplan wird eine Kredittilgung in Höhe von 35.000,00 Euro |
| angegeben. | |
| 2.3 | Im Vermögensplan werden Verpflichtungsermächtigungen für 2026 |
| veranschlagt. | |
| 3. | Kassenkredite werden nicht veranschlagt. |
| 4. | Der Stellenübersicht und dem fünfjährigen Finanzplan wird zugestimmt. |
Bekanntmachung
| 1. | Die vorstehende Änderung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| 2. | Der vorliegende Wirtschaftsplan enthält mit einer veranschlagten Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.200.000 € einen genehmigungspflichtigen Bestandteil. Die Kommunalaufsicht hat die Genehmigung erteilt (s.o.). |
| 3. | Der Wirtschaftsplan liegt im Städtischen Pflegeheim „Am Lutzepark“, Lange Str. 38, 06366 Köthen (Anhalt), vom 01.06.2026 bis einschließlich 12.06.2026 während der Dienstzeiten von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 15:00 Uhr im Büro öffentlich aus. |
Köthen (Anhalt), den 12.5.2026