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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung zur 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Köthen (Anhalt)

Aufgrund der §§ 8, 10 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juni 2022 (GVBl. LSA S. 130), hat der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) in seiner Sitzung am 25.04.2023 folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Köthen (Anhalt) beschlossen:

§ 1

Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köthen (Anhalt)

Die Hauptsatzung der Stadt Köthen (Anhalt) vom 14.01.2020 (AmtsBl.: 01/2020) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 13.07.2020 (AmtsBl.: 07/2020) wird wie folgt geändert:

Artikel 1

Änderung des § 3 der Hauptsatzung

1.

In § 3 Abs. 2 Satz 1 wird eine neue Nr. 7 eingefügt mit dem Wortlaut „7. Elsdorf, mit dem Gebiet der Flure 34 - 39 der Stadt Köthen (Anhalt).“

2.

In § 3 Abs. 3 Nr. 2 wird die Wortgruppe „Löbnitz an der Linde“ durch das Wort „Dohndorf“ ersetzt.

3.

In § 3 Abs. 3 Nr. 3 wird das Wort „Dohndorf“ durch die Wortgruppe „Löbnitz an der Linde und Elsdorf“ ersetzt.

Artikel 2

Änderung des § 4 der Hauptsatzung

1.

In § 4 Abs. 2 Satz 1 wird nach dem Wort „Dohndorf,“ das Wort „Elsdorf,“ eingefügt.

2.

§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4. wird gestrichen.

3.

In § 4 Abs. 2 Satz 1 wird die Nummerierung wie folgt angepasst:

Nr. 5 wird zu Nr. 4, Nr. 6 wird zu Nr. 5, Nr. 7 wird zu Nr. 6.

4.

In § 4 Abs. 2 wird ein Satz 2 eingefügt mit folgendem Wortlaut:

„Ergänzend zu den in Satz 1 genannten Angelegenheiten sind die Ortschaftsräte Arensdorf, Baasdorf, Dohndorf, Löbnitz an der Linde und Wülknitz bei der Bestellung des Ortswehrleiters anzuhören.“

5.

In § 4 Abs. 3 Satz 1 wird nach dem Wort „Dohndorf,“ das Wort „Elsdorf,“ eingefügt.

6.

In § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 wird nach dem Wort „Dohndorf,“ das Wort „Elsdorf“ eingefügt.

7.

In § 4 Abs. 4 wird ein Satz 3 eingefügt mit folgendem Wortlaut:

„Die vorstehenden Sätze finden auf die Ortschaft Elsdorf sinngemäße Anwendung, mit der Maßgabe, dass anstelle des mit der Eingemeindung eingebrachten Vermögens das Territorialprinzip gilt.“

Artikel 3

Änderung des § 6 der Hauptsatzung

1.

§ 6 Abs. 8 Satz 2 Nr. 5 erhält folgende Fassung: „die Aufgabenstellung für Vergaben ab einer Wertgrenze von 250.000 Euro sowie Vergaben, soweit nicht im Rahmen dieser Satzung anderen übertragen,“

2.

In § 6 Abs. 9 Satz 2 Nr. 1 wird nach der Wortgruppe „Bau- und Planungsleistungen“ die Wortgruppe „und Grünflächenpflegeleistungen“ sowie nach der Wortgruppe „Bau- und Planungsaufträgen“ die Wortgruppe „und Grünflächenpflegeleistungen“ eingefügt.

3.

In § 6 Abs. 9a wird das Wort „Breitbandausbaus“ durch Breitbandausbau“ ersetzt.

Artikel 4

Änderung des § 7 der Hauptsatzung

In § 7 Abs. 2 Nr. 15 wird nach der Wortgruppe „(z.B. innerbetriebliche Leistungsverrechnungen und weitere zahlungsunwirksame Buchungen)“ der Halbsatz „und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zur Gewerbesteuerumlage aufgrund von Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer unabhängig einer Wertgrenze.“ eingefügt.

Artikel 5

Änderung des § 14 der Hauptsatzung

1.

In § 14 Abs. 1 Satz 3 wird die Wortgruppe „in der Mitteldeutschen Zeitung im Anzeigenteil der Lokalausgabe Köthen„ durch die Wortgruppe „auf der Internetseite der Stadt Köthen (Anhalt) unter www.koethen-anhalt.de und der Angabe des Bereitstellungstages“ ersetzt.

2.

In § 14 Abs. 1 Satz 4 wird die Wortgruppe „im darauf folgenden Amtsblatt“ durch die Wortgruppe „unverzüglich durch Aushang im Schaukasten des Rathauses“ ersetzt.

3.

In § 14 Abs. 1 Satz 5 wird die Wortgruppe „Mitteldeutsche Zeitung“ durch „Internetseite der Stadt Köthen (Anhalt)“ ersetzt.

4.

In § 14 Abs. 2 Satz 1 wird nach dem Wort „www.koethen-anhalt.de“ die Wortgruppe „unter dem Beitrag „Öffentliche Bekanntmachung von Gremiensitzungen nach § 14 (2) HauptS der Stadt Köthen (Anhalt)““ eingefügt.

5.

In § 14 Abs. 2 wird ein Satz 5 hinzugefügt mit folgendem Wortlaut:

“Die vorstehenden Sätze gelten sinngemäß auch für die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Seniorenbeirates.“

6.

In § 14 Abs. 3 Satz 1 wird die Wortgruppe „des Ortschaftsrates“ durch die Wortgruppe „der Ortschaftsratssitzungen“ ersetzt.

7.

In § 14 Abs. 4 wird das Wort „Ortschaftsratssitzung“ durch „Ortschaftsratssitzungen“ ersetzt.

8.

In § 14 wird ein neuer Absatz 9 eingefügt mit dem Wortlaut: „(9) Zeit, Ort und die Tagesordnung der Ortschaftsratssitzungen Elsdorf werden drei Tage vor der Sitzung in dem Schaukasten im Ortsteil Elsdorf, An der Bushaltstelle gegenüber der Lindenstraße 4 öffentlich bekannt gemacht.“

9.

In § 14 wird die Nummerierung der Absätze wie folgt angepasst:

Abs. 9 (alt) wird zu Abs. 10; Abs. 10 (alt) wird zu Abs. 11; Abs. 11 (alt) wird zu Abs. 12.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Köthen (Anhalt), 15.06.2023

Bernd Hauschild
Oberbürgermeister

Veröffentlichungsanordnung

1.

Vorstehende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Köthen (Anhalt) vom 25.04.2023, Beschluss-Nr. 23/StR/26/005, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung nach § 10 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA erteilte das Kommunalaufsichtsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld am 08.06.2023.

2.

Es wird auf die Rechtsfolgen nach § 8 Abs. 3 KVG LSA hingewiesen. § 8 Abs. 3 KVG LSA lautet wie folgt:

„Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dabei sind die verletzte Vorschrift und die Tatsache, die den Mangel ergibt, zu bezeichnen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.“

3.

Hiermit ordne ich gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Köthen (Anhalt) vom 14.01.2020 (AmtsBl. 01/2020) in der zurzeit geltenden Fassung die Veröffentlichung folgenden Beschlusses an:

„2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Köthen (Anhalt)“

Köthen (Anhalt), 15.06.2023

Bernd Hauschild
Oberbürgermeister