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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Köthen (Anhalt)

Die Stadt Köthen (Anhalt) führte bis zum 30.06.2022 eine Lärmkartierung der in ihrem Territorium befindlichen Hauptverkehrsstraßen (hier: Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke – DTV – von 8.200 Kfz/24h und mehr) durch. Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BlmSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung – 34.BlmSchV in Verbindung mit der Immissionszuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Anlage 1

Die Öffentliche Bekanntmachung der Lärmkartierungsergebnisse der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Köthen (Anhalt) erfolgte vom 08.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024. Stellungnahmen konnten bis einschließlich zum 24.05.2024 abgegeben werden.

In der Öffentlichen Bekanntmachung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Köthen (Anhalt) wird der Lärmaktionsplan ausgelegt.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Köthen (Anhalt) wird für vier Wochen

vom 01.07.2024 bis 02.08.2024

während folgender Dienstzeiten in der Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Köthen, Wallstraße 1 bis 5, 1. Etage, über Aufgang 1 oder 2, 06366 Köthen (Anhalt), öffentlich ausgelegt:

Montag

von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag

von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Alle Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können im Internetauftritt der Stadt Köthen (Anhalt) unter folgendem Link angesehen werden:

http://www.koethen-anhalt.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html

Während der Auslegungsfrist und anschließend bis einschließlich zum 16.08.2024 können von jedem Stellungnahmen oder Hinweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Stelle oder per E-Mail an: stadtentwicklung@koethen-stadt.de abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen oder Hinweise bei dem weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben können.

Köthen (Anhalt), den 14.06.2024

Christina Buchheim
Bürgermeisterin