Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes

Köthen, 10.06.2026

Öffentliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 81 „Data-Center Flugplatz Köthen“ der Stadt Köthen (Anhalt)

Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am 28.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 81 „Data-Center Flugplatz Köthen“ der Stadt Köthen (Anhalt) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Veranstaltung mit anschließender zweiwöchigen Offenlage nach § 3 Abs.1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung erfolgte zeitgleich gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren.

Seit nunmehr 20 Jahren ist der Vorhabenträger Wimex im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. Da erneuerbare Energien wie Wind- und Solarenergie nicht gleichmäßig zur Verfügung stehen, wird es immer wichtiger, Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abzustimmen. Dafür werden sogenannte Energiesenken benötigt, die überschüssige Energie aufnehmen können. Rechenzentren eignen sich hierfür besonders gut, da sie einen konstanten und steuerbaren Energiebedarf haben. Aus diesem Grund plant die Firma Wimex den Bau eines Rechenzentrums (Data-Centers) im Stadtgebiet von Köthen (Anhalt).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes der Stadt Köthen (Anhalt) schaffen die baurechtliche Grundlage für dieses Vorhaben.

Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 50 ha und ist in der Anlage 1 dargestellt.

Ein Teil der Fläche befindet sich im Ortsteil Baasdorf der Stadt Köthen (Anhalt).

Die Ansiedlung eines Rechenzentrums an diesem Standort kann für die Stadt und die Region verschiedene positive Effekte entfalten:

  1. Direkte wirtschaftliche Effekte: Der Betrieb eines Rechenzentrums schafft eine begrenzte, aber qualifizierte Anzahl an Arbeitsplätzen, insbesondere in den Bereichen IT, Betriebstechnik, Sicherheit und Verwaltung. Darüber hinaus sind zusätzliche Einnahmen, insbesondere aus der Gewerbesteuer sowie aus den Abgaben nach dem Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz möglich. Diese können den kommunalen Haushalt entlasten.
  2. Indirekte Wertschöpfungseffekte: Während der Bau- und Betriebsphase können regionale Unternehmen durch Aufträge in den Bereichen Bau, Wartung, Logistik und Dienstleistungen profitieren. Dies stärkt die regionale und lokale Wertschöpfungskette. Zudem besteht die Möglichkeit, vor Ort erzeugte erneuerbare Energien für den Betrieb des Rechenzentrums zu nutzen. Darüber hinaus kann die Abwärme des Rechenzentrums grundsätzlich Potenziale für eine weitergehende Nutzung eröffnen, beispielsweise im Rahmen einer Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung oder für gewerbliche Anwendungen (z.B. Gewächshausnutzung). Die tatsächliche Umsetzbarkeit hängt jedoch von technischen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen ab.
  3. Wissenschaft und Fachkräftesicherung: Die Nähe zur Hochschule Anhalt, insbesondere zum Fachbereich Informatik, bietet Ansatzpunkte für Kooperationen in den Bereichen Praktika, angewandte Forschung und Wissenstransfer. Dies kann sowohl die Attraktivität des Hochschulstandorts als auch die Bindung qualifizierter Fachkräfte an die Region unterstützen.
  4. Infrastrukturelle Entwicklung: Aufgrund des hohen Energiebedarfs eines Rechenzentrums wird ein Ausbau der elektrischen Infrastruktur notwendig. Dies umfasst insbesondere die Errichtung eines Umspannwerks sowie die Verstärkung bestehender Netzkapazitäten. Der damit verbundene Netzausbau kann auch die Versorgungssicherheit und Anschlussmöglichkeiten im Industriepark Köthen-Süd verbessern.

In der Gesamtbetrachtung kann ein Rechenzentrum einen Beitrag zur wirtschaftlichen und technologischen Weiterentwicklung des Standorts leisten. Die konkreten Effekte hängen jedoch maßgeblich von der tatsächlichen Ausgestaltung, Einbindung in regionale Strukturen sowie den technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.

Einladung zur öffentlichen Veranstaltung

Hiermit laden der Vorhabenträger, die Firma Wimex und die Stadt Köthen (Anhalt) die Öffentlichkeit zur Vorstellung des Projektes durch den Vorhabenträger und zur offenen Frage- und Gesprächsstunde in den Kreistagungssitzungssaal des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt) am 07.07.2026 ab 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein.

Offenlage

Der Vorentwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 81 „Data-Center Flugplatz Köthen“ (Stand 05.06.2026), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung können anschließend in der Zeit vom

08.07.2026 bis einschließlich 24.07.2026

im Internetauftritt der Stadt Köthen (Anhalt) unter folgendem Link angesehen werden:

http://www.koethen-anhalt.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html;

sowie unter folgendem Link auf der Stadtseite Köthen (Anhalt) des Beteiligungsportals des Landes Sachsen-Anhalt:

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Koethen/beteiligung/themen.

Zusätzlich werden sämtliche Unterlagen während folgender Dienstzeiten in der Abteilung Stadtentwicklung, Wallstraße 1 bis 5, 1. Etage, über Aufgang 3, 06366 Köthen (Anhalt) öffentlich ausgelegt:

Montag

von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag

von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, sowie elektronisch bei o. g. Stelle abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Köthen (Anhalt), 11.06.2026

Christina Buchheim →
Bürgermeisterin  → DS