Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat die vom Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) am 28.02.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossene 41. Änderung des Flächennutzungsplanes in Dohndorf der Stadt Köthen (Anhalt) mit Verfügung vom 21.06.2023, AZ: 63-00816-2023-50 gemäß § 6 (1) BauGB genehmigt. Der Geltungsbereich der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes in Dohndorf der Stadt Köthen (Anhalt) ist in der Anlage 1 dargestellt.
Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes in Dohndorf der Stadt Köthen (Anhalt) wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung und der Umweltbericht können bei der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt), Abt. Stadtentwicklung, Wallstraße 1 bis 5 während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Die Unterlagen können ebenso im Internetauftritt der Stadt Köthen (Anhalt) unter folgendem Link angesehen werden:
https://www.koethen-anhalt.de/de/flaechennutzungsplan.html
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und eine beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 (3) Satz 2 BauGB werden gemäß § 215 (1) BauGB
unbeachtlich, wenn die Verletzung der oben genannten Vorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Köthen (Anhalt) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Köthen (Anhalt), den 12.07.2023