Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am 18.06.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 76 „Wohngebiet Flora" im Ortsteil Baasdorf der Stadt Köthen (Anhalt) gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB beschlossen. Die Aufstellung erfolgte zeitgleich gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren.
Plananlass für die Nutzungsänderung ist die Schließung der Kleingartensparte „Flora“ e.V. auf dem Flurstück 4/1019 im Ortsteil Baasdorf der Stadt Köthen (Anhalt) nachdem die Nutzungsauslastung nur noch 17,65% betrug. Die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB ist das Ziel der Planung.
Für das Gebiet der Gemarkung Baasdorf, Flur 4, Flurstück 1019 auf der ehemaligen Kleingartenanlage „Flora“ e.V. soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 2,2 ha befindet sich an der südwestlichen Grenze des Ortsteils Baasdorf der Stadt Köthen (Anhalt).
Das Plangebiet wird begrenzt durch:
im Norden: Karl-Marx-Straße
im Westen: Landwirtschaftsfläche Flur 4 Flurstück 1014
im Süden: Landwirtschaftsfläche Flur 4 Flurstück 1014
im Osten: Schrebergartenweg
Die Darstellung des Geltungsbereiches ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 28 Baugrundstücken mit Grundstücksflächen von ca. 450-500m² geschaffen werden.
| Des Weiteren werden folgende Ziele mit der Flächennutzungsplanänderung und dem Bebauungsplan verfolgt: | |
| • | Die Schaffung eines allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO |
| • | Der Erhalt des Spielplatzes als Grünfläche unter der Zweckbestimmung „Spielplatz“ gem. §§ 1 Abs. 6 Nr. 3 & 1 Abs. 6 Nr. 14 |
| • | Der Erhalt des Obstbaumgartens gemäß §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 & 1 Abs. 6 Nr. 14 BauGB |
| • | Den Schutz des Baumbestandes an der Karl-Marx-Straße gemäß § 3 Baumschutzsatzung der Stadt Köthen (Anhalt) |
| • | Eventuell der des Gemeindehauses als Fläche für den Gemeinbedarf gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 (A) BauGB; Zweckbestimmung „Freizeiteinrichtungen“ als Jugend- und Seniorentreff |
| • | Die Einhaltung der Vorgaben des Radverkehrskonzeptes 2013 der Stadt Köthen (Anhalt) |
| • | Die Einhaltung der Vorgaben der 16. BImSchV |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 76 "Wohngebiet Flora" im Ortsteil Baasdorf der Stadt Köthen (Anhalt) liegt vom
29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024
während folgender Dienstzeiten in der Abteilung Stadtentwicklung, Wallstraße 1 bis 5, 1. Etage, über Aufgang 3, 06366 Köthen (Anhalt) öffentlich ausgelegt:
| Montag | von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr |
Alle Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können im Internetauftritt der Stadt Köthen (Anhalt) unter folgendem Link angesehen werden:
http://www.koethen-anhalt.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, sowie elektronisch bei o. g. Stelle abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Köthen (Anhalt), 12.07.2024