Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Die Pflicht zur Nutzung digitaler Lichtbilder besteht daher nun bei allen Dokumenten, die Bürgerinnen und Bürger in der Einwohnermeldeabteilung der Stadt Köthen (Anhalt) beantragen können. Papierbasierte bzw. ausgedruckte Passbilder werden nicht mehr angenommen. Bürgerinnen und Bürger haben jedoch wie bisher die Möglichkeit, ihr Lichtbild bei einem zertifizierten Fotodienstleister anfertigen zu lassen. Unter dem nachfolgenden Link kann nach einem zugelassenen Fotostudio vor Ort gesucht werden:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/. Nach der Aufnahme wird im Laden ein Fertigungscode ausgehändigt, der bei der Beantragung des Dokuments vorgelegt werden kann.
Seit dem 14. Juli 2025 haben Bürgerinnen und Bürger nunmehr ebenfalls die Möglichkeit, Ihre digitalen Lichtbilder direkt in der Einwohnermeldeabteilung aufzunehmen. Nutzerinnen und Nutzer, die einen Termin für die Beantragung eines Dokumentes gebucht haben, oder die freien Sprechzeiten in Anspruch nehmen, werden künftig von den Mitarbeiterinnen befragt, ob Sie einen Fertigungscode vom Fotostudio haben oder Ihr digitales Lichtbild in der Behörde aufgenommen werden soll. Wer sich für die Erstellung vor Ort entscheidet, wird von den Behördenmitarbeiterinnen durch den Aufnahmeprozess mit dem vom Bund bereitgestellten PointID®-System begleitet. Die digitalen Lichtbilder werden ausschließlich für den Antragsprozess, längstens jedoch 24 Stunden gespeichert. Für die Lichtbildaufnahme fällt eine Gebühr in Höhe von sechs Euro an, welche gemeinsam mit der Dokumentengebühr bei Beantragung entrichtet werden muss.