Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am 30.06.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 „Industriepark Köthen Süd" der Stadt Köthen (Anhalt) gebilligt und die Durchführung einer öffentlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) i.V.m.§ 4 (2) BauGB beschlossen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB wird in Form einer 4-wöchigen Auslegung Durchgeführt. Zusätzlich ist Ihnen Gelegenheit gegeben das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt zu nutzen.
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines überregional bedeutsamen Industrie- und Gewerbestandorts für die Neuansiedlung von zukunftsorientierten Unternehmen am Wirtschaftsstandort Köthen (Anhalt).
Das Plangebiet wird begrenzt durch:
| im Norden: | Bundesstraße B6N |
| im Westen: | Bahngleis |
| im Süden: | Südliches Anhalt |
| im Osten: | Prosigker Kreisstraße |
Die Darstellung des Geltungsbereiches ist der Anlage 1 zu entnehmen. →
Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung: (Nr. anhand des Abwägungsprotokolls)
| Nr. 2 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt | |
| - | Immissionsschutz auf umliegende sensible Bebauung |
| Nr. 3 Landkreis Anhalt-Bitterfeld | |
| - | Immissionsschutz der umliegenden sensiblen Bebauung |
| - | Hinweise zum Bodenschutz |
| - | Hinweise zum Artenschutz und zur Durchführung einer Umweltprüfung |
| - | Hinweise zum Ausgleich der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft |
| Nr. 5 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt | |
| - | Hinweise zu Ausgleichsmaßnahmen und Kompensationsflächen |
| Nr. 6 Landesamt für Archäologie und Bergwesen | |
| - | Hinweise zu Ausgleichsmaßnahmen |
| Nr. 42 Stadt Südliches Anhalt | |
| - | Hinweise zum Immissionsschutz |
| Nr. 54 NABU | |
| - | Hinweise zum Artenschutz |
| - | Hinweise zu Kompensationsmaßnahmen |
Alle Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können im Internetauftritt der Stadt Köthen (Anhalt) bis einschließlich 07.09.2026 unter folgendem Link angesehen werden:
http://www.koethen-anhalt.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html
Zusätzlich können Stellungnahmen über das Beteiligungsportal des Landes-Sachsen-Anhalt unter folgender Adresse (QR-Code) abgegeben werden:
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/koethen/beteiligung/themen/1004043
Vom 07.08.2026 bis einschließlich 07.09.2026 können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, sowie elektronisch während folgender Dienstzeiten in der Abteilung Stadtentwicklung, Wallstraße 1 bis 5, 1. Etage, über Aufgang 3, 06366 Köthen (Anhalt) abgegeben werden:
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| Montag | von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr |
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| Dienstag | von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr |
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| Donnerstag | von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr |
Stellungnahmen können zudem per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse abgegeben werden:
stadtentwicklung@koethen-stadt.de
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen außerhalb der Frist bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Köthen (Anhalt), 07.07.2026
Christina Buchheim | |
Oberbürgermeisterin | DS |