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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 8/2024
Nichtamtlicher Teil
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Bürgerbudget: Köthenerinnen und Köthener können über Projekte abstimmen

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köthen (Anhalt) und ihrer Ortschaften können erstmals über Projektvorschläge abstimmen, die im Rahmen des neu geschaffenen Bürgerbudgets eingereicht worden sind. Bis zum Stichtag am 30. Juni 2024 sind insgesamt 20 Anträge bei der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) eingegangen, die dem Gemeinwohl dienen, darunter beispielsweise Ideen, die eine höhere Attraktivität der Innenstadt zum Ziel haben.

Nunmehr wird von den Fachämtern geprüft, ob die vorgeschlagenen Projekte prinzipiell umsetzbar sind. Alle Projekte, die dieser Prüfung Stand halten, werden zeitnah über die Medienkanäle der Stadt Köthen (Anhalt) bekannt gegeben.

Bürgerinnen und Bürger können dann über alle Vorschläge abstimmen. Dazu ist ein fester Termin vorgesehen.

Dieser findet

am Samstag, 19. Oktober 2024,

in der Zeit von 11 bis 16 Uhr

in der Wallstraße 1 (ehemals Wahlbüro/Impfzentrum/Deichmann)

statt.

Abstimmungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köthen (Anhalt) und ihrer Ortschaften, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bachstadt wohnen. Interessierte haben drei Stimmen, die sie vor Ort beliebig auf alle zugelassenen Projekte verteilen können. Die Vorschläge werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen gefördert, bis der zur Verfügung stehende Haushaltsansatz aufgebraucht ist. Das Ergebnis ist bindend.

Hintergrund:

Die Stadt Köthen (Anhalt) hat mit Beschluss des Stadtrates vom 30. April 2024 erstmals ein Bürgerbudget eingeführt. Köthenerinnen und Köthener erhalten so die Möglichkeit, förderungswürdige Projekte vorzuschlagen, die aus einem Fonds von jährlich mindestens 60 000 Euro finanziert werden können, wobei jeder Vorschlag maximal mit 10 000 Euro unterstützt werden kann.