Auf der Grundlage des § 16 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG LSA) vom 24.03.1997 (GVBl. LSA S. 446), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 16.05.2024 (GVBl. LSA S. 128), hat der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) am 30.06.2026 die 1. Änderung des Wirtschaftsplans 2026 beschlossen (Beschluss-Nr. 26/StR/13/010).
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 in der Fassung der 1. Änderung wird
In Euro
| 1. | im Erfolgsplan |
| in Erträgen auf 4.716.365 Euro |
| in Aufwendungen auf 4.709.796 Euro |
| Jahresüberschuss 6.569 Euro |
| 2. | im Vermögensplan |
| in Einnahmen auf 1.720.106 Euro |
| in Ausgaben auf 1.720.106 Euro |
| festgesetzt. |
| 2.1 | Im Vermögensplan werden Kredite von 1.200.000 Euro veranschlagt. |
| 2.2 | Im Vermögensplan wird eine Kredittilgung in Höhe von 35.000,00 Euro angegeben. |
| 2.3 | Im Vermögensplan werden keine Verpflichtungsermächtigungen für 2026 veranschlagt. |
| 3. | Kassenkredite werden nicht veranschlagt. |
| 4. | Der Stellenübersicht und dem fünfjährigen Finanzplan wird zugestimmt. |
Bekanntmachung
| 1. | Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| 2. | Der vorliegende Wirtschaftsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Kommunalaufsicht hat mit Verfügung vom 30.06.2026 (Az.: 30/15 21 10/EB 180-WP 2026/1. Änd./Wa) die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2026 bestätigt. |
| 3. | Der Wirtschaftsplan in der Fassung der 1. Änderung liegt im Städtischen Pflegeheim „Am Lutzepark“, Lange Str. 38, 06366 Köthen (Anhalt), vom 01.09.2026 bis einschließlich 11.09.2026 während der Dienstzeiten von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 15:00 Uhr im Büro öffentlich aus. |
Köthen (Anhalt), den 10.08.2026