im Amtsblatt 31.07.2026
gemäß § 14 (1) Satz 3 der Hauptsatzung der Stadt Köthen (Anhalt)
wurden die Änderung der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Köthen (Anhalt) über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 06.09.2026 auf der Internetseite der Stadt Köthen (Anhalt) https://www.koethen-anhalt.de mit Bereitstellungstag 11.08.2026 öffentlich bekannt gemacht.