Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 9/2024
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information über den aktuellen Stand zum ehemaligen Möbelkaufhaus

Die Eigentümer der Immobilie wurden mittels schriftlicher Verfügung zum Sicherheitsabbruch aufgefordert. Als Zwangsmittel wird die Ersatzvornahme angedroht und bei ausbleibender Reaktion durch die Stadt Köthen (Anhalt) durchgeführt. Das nicht mehr standsichere Gebäude ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung des Bescheides vollständig durch ein dafür qualifiziertes Abrissunternehmen abzubrechen und der dabei anfallende Bauschutt ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Die angrenzenden Gebäude sind durch geeignete Schutzmaßnahmen zu sichern.

Eine Zustellung des Bescheides konnte bis auf einen Erben erfolgen. Die Frist läuft Ende Oktober ab.

Mit Fristablauf wird die Stadt Köthen (Anhalt) im Rahmen der Ersatzvornahme die Arbeiten selbst durchführen lassen. Ziel ist es, so schnell wie möglich, also noch in diesem Jahr, den Abbruch zu erledigen.

Bis dahin muss die Absperrung der Fußgängerzone aus Sicherheitsgründen aufrechterhalten werden.

Hinweistafeln mit der ausführlichen Beschreibung der Wegeführung sind durch die Verwaltung angebracht worden.