Das Ordnungsamt der Stadt Köthen (Anhalt) hat wiederholt Hinweise erhalten, dass die freilebenden Nutrias am Busch- und Hubertusteich regelmäßig gefüttert werden.
Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Köthen (Anhalt) ist nach § 8 Nr. (8) das Füttern von freilebenden Tieren verboten.
Die Fütterung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 33 der Gefahrenabwehrverordnung dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.