Titel Logo
Amtsblatt für die Gemeinde Kolkwitz
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Gemeinde Kolkwitz Verlängerung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Kolkwitz

Verlängerung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) zum Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Kolkwitz wird verlängert. Anlass hierfür ist die große Anzahl an Stellungnahmen sowie das anhaltend hohe Interesse am Verfahren. Mit der Verlängerung soll allen Beteiligten die Möglichkeit eingeräumt werden, die bereits abgegebenen Stellungnahmen bei Bedarf zu ergänzen oder zu präzisieren. Zudem soll weiteren Bürgerinnen und Bürgern des Amtes Kolkwitz die Gelegenheit gegeben werden, eigene Anregungen, Hinweise oder Bedenken einzubringen. Ziel ist die Erfassung eines möglichst vollständigen Meinungs- und Interessenbildes.

Daher wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplans nebst zugehöriger Begründung, Beiplan sowie Anhängen in der Fassung vom Oktober/November 2025 bis zum 13.Februar 2026 im Internet zur Einsichtnahme veröffentlicht.

https://gemeinde-kolkwitz.de/bauleitplanung

Zusätzliche Zugangsmöglichkeiten

Zusätzlich stehen diese Unterlagen im zentralen Landesportal unter der nachfolgenden Internetadresse zur Verfügung:

http://bauleitplanung.brandenburg.de

Die Unterlagen, die Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung sind, können, während der oben angegebenen Zeiten auch über das öffentlich zugängliche Lesegerät mit folgendem Standort eingesehen werden.

Standort: Kolkwitz, Berliner Straße 19, Foyer des Rathauses

Auslegung

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht folgende Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen, die Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung sind.

Die Unterlagen werden bis zum 13. Februar 2026 während der folgenden Dienstzeiten

Montag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Bauverwaltung der Gemeinde Kolkwitz, Berliner Straße 19, 03099 Kolkwitz zur Einsicht öffentlich aus.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Die Gemeinde stellt dazu folgende Zugangsmöglichkeit per Mail bereit:

bauplanung@kolkwitz.de

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die städtebauliche Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches mit ausliegt.

 — 

Kolkwitz, 16.01.2026

gez. Karsten Schreiber  —  gez. René Kochan
Bürgermeister  —  Vorsitzender der Gemeindevertretersitzung