Die frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) zum Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Kolkwitz wird verlängert. Anlass hierfür ist die große Anzahl an Stellungnahmen sowie das anhaltend hohe Interesse am Verfahren. Mit der Verlängerung soll allen Beteiligten die Möglichkeit eingeräumt werden, die bereits abgegebenen Stellungnahmen bei Bedarf zu ergänzen oder zu präzisieren. Zudem soll weiteren Bürgerinnen und Bürgern des Amtes Kolkwitz die Gelegenheit gegeben werden, eigene Anregungen, Hinweise oder Bedenken einzubringen. Ziel ist die Erfassung eines möglichst vollständigen Meinungs- und Interessenbildes.
Daher wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplans nebst zugehöriger Begründung, Beiplan sowie Anhängen in der Fassung vom Oktober/November 2025 bis zum 13.Februar 2026 im Internet zur Einsichtnahme veröffentlicht.
https://gemeinde-kolkwitz.de/bauleitplanung
Zusätzliche Zugangsmöglichkeiten
Zusätzlich stehen diese Unterlagen im zentralen Landesportal unter der nachfolgenden Internetadresse zur Verfügung:
http://bauleitplanung.brandenburg.de
Die Unterlagen, die Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung sind, können, während der oben angegebenen Zeiten auch über das öffentlich zugängliche Lesegerät mit folgendem Standort eingesehen werden.
Standort: Kolkwitz, Berliner Straße 19, Foyer des Rathauses
Auslegung
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht folgende Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen, die Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung sind.
Die Unterlagen werden bis zum 13. Februar 2026 während der folgenden Dienstzeiten
| Montag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Bauverwaltung der Gemeinde Kolkwitz, Berliner Straße 19, 03099 Kolkwitz zur Einsicht öffentlich aus.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Die Gemeinde stellt dazu folgende Zugangsmöglichkeit per Mail bereit:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die städtebauliche Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches mit ausliegt.
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Kolkwitz, 16.01.2026