Der Wahlleiter
der Gemeinde Kolkwitz
Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2025 nachfolgendes Wahlergebnis
festgestellt:
| Zahl der wahlberechtigten Personen | 7.943 |
| Zahl der wählenden Personen | 5.971 |
| Zahl der ungültigen Stimmen | 25 |
| Gültige Stimmen insgesamt | 5.946 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
| Wahlvorschlag Nr. | Name des Wahlvorschlags (Wahlvorschlagsträgers) | Vor- und Familiennamen der Bewerbenden | Stimmenzahl |
| 1 | AfD | Steffen Troppa | 1301 |
| 2 | UWK | Birgit Paulick | 2052 |
| 3 | SPD | Karsten Schreiber | 2593 |
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| Summe: | 5946 |
Die Stimmenzahl, die 15 % der wahlberechtigten Personen umfassen muss, beträgt: — 1.192
Die erforderliche Stimmenzahl für die Wahl zum/zur Bürgermeister/in beträgt: — 2.974
Der Wahlausschuss stellte fest, dass keine oder keiner der Bewerbenden die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat.
Für die Stichwahl am 19. Oktober 2025 sind nachstehende Bewerbende zugelassen:
| Karsten Schreiber | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | 2.593 |
| Birgit Paulick | Unabhängige Wähler Kolkwitz (UWK) | 2.052 |
Bei der Ermittlung und Feststellung der Bewerbenden für die Stichwahl war kein Losentscheid erforderlich.
Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.
Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Kolkwitz, den 30.09.2025