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Amtsblatt für die Gemeinde Kolkwitz
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Wahlergebnisses Bürgermeisterwahl Gemeinde Kolkwitz

Der Wahlleiter

der Gemeinde Kolkwitz

Bekanntmachung

über das Wahlergebnis zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Kolkwitz am 28. September 2025

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2025 nachfolgendes Wahlergebnis

festgestellt:

Zahl der wahlberechtigten Personen

7.943

Zahl der wählenden Personen

5.971

Zahl der ungültigen Stimmen

25

Gültige Stimmen insgesamt

5.946

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Wahlvorschlag Nr.

Name des Wahlvorschlags

(Wahlvorschlagsträgers)

Vor- und Familiennamen

der Bewerbenden

Stimmenzahl

1

AfD

Steffen Troppa

1301

2

UWK

Birgit Paulick

2052

3

SPD

Karsten Schreiber

2593

Summe:

5946

Die Stimmenzahl, die 15 % der wahlberechtigten Personen umfassen muss, beträgt:  —  1.192

Die erforderliche Stimmenzahl für die Wahl zum/zur Bürgermeister/in beträgt:  —  2.974

Der Wahlausschuss stellte fest, dass keine oder keiner der Bewerbenden die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat.

Für die Stichwahl am 19. Oktober 2025 sind nachstehende Bewerbende zugelassen:

Karsten Schreiber

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

2.593

Birgit Paulick

Unabhängige Wähler Kolkwitz (UWK)

2.052

Bei der Ermittlung und Feststellung der Bewerbenden für die Stichwahl war kein Losentscheid erforderlich.

Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Kolkwitz, den 30.09.2025

Wahlleiter U. Schwella