Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden.
Aus aktuellem Anlass bittet der Fachbereich Ordnung und Sicherheit alle Grundstückseigentümer, darauf zu achten, dass Anpflanzungen von privaten Grundstücken nicht in Straßen, Geh- und Radwege hineinragen dürfen. Nur so sind die Verkehrswege für alle Verkehrsteilnehmer sicher und risikofrei nutzbar.
Das vorgeschriebene sogenannte Lichtraumprofil – das heißt, der Sicherheitsbereich zu angrenzenden Straßen, Geh-und Radwegen ist einzuhalten. Das Lichtraumprofil über Fahrbahnen beträgt 4,50 Meter und über Geh- und Radwegen 2,50 Meter.
Wir bitten deshalb alle Grundstücksbesitzer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurückzuschneiden, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird.
Außerdem ist sorgfältig darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenlaternen nicht durch Anpflanzungen beeinträchtigt werden.
Rechtsgrundlagen für die Aufforderung zum verkehrssicheren Rückschnitt der Äste und Zweige sind das Brandenburgische Straßengesetz, Gemeindeordnung und die RASt-sowie RAL-Richtlinie.